Misstrauensvotum oder Transparenz?

Polizist zur Kennzeichnungspflicht: Bürger sollten erkennen, wer da handelt

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Autor/in
Katharina Fuß
SWR-Redakteurin Katharina Fuß

Mehr Transparenz oder Misstrauen gegen die Polizei? Über die geplante Kennzeichnungspflicht in BW wird viel diskutiert. Ein Hauptkommissar erklärt, warum er kein Problem damit hat.

Polizistinnen und Polizisten aus Baden-Württemberg sollen künftig bei Großeinsätzen wie Fußballspielen gekennzeichnet werden. Fanvertreterinnen und -vertreter im Land halten das für richtig, kritisieren aber den Umgang der Polizei mit den Fans. Hauptkommissar Dominik Frey aus Mannheim ist für die Kennzeichnungspflicht und stellt sich damit auch gegen die Meinung der Polizeigewerkschaften im Land. Im Interview mit dem SWR erzählt er, warum - und wie sich ein Einsatz in der Hundertschaft für einen Polizisten anfühlt.

"Ich möchte als Polizist bei Einsätzen erkennbar sein"

Dominik Frey aus Mannheim war früher oft in Hundertschaften bei größeren Lagen wie Fußballspielen oder Demonstrationen im Einsatz. Heute arbeitet er als Hauptkommissar für die Landespolizei in Rheinland-Pfalz. Dort gibt es bereits eine Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten. "70 bis 80 Prozent meiner Kollegen dort haben kein Problem mit dieser Kennzeichnung," so Frey. Dass die zwei großen Polizeigewerkschaften in Baden-Württemberg die Kennzeichnungspflicht als Misstrauensvotum gegen die Polizei sehen, versteht er nicht.

Frey sagte im SWR-Interview, er habe das Gefühl, die Kritik der Gewerkschaften an der Kennzeichnungspflicht sei eine Art Schutzfunktion, die eingenommen werden soll. Es gebe immer Menschen, die etwas an Polizistinnen und Polizisten auszusetzen hätten, aber das könne man ganz normal im Verwaltungsrecht oder Strafrecht klären, so Frey.

Vorwurf aus der Fanszene: Polizei lässt Videomaterial verschwinden

Auch die meisten Fußball-Fans in Baden-Württemberg befürworten die Kennzeichnungspflicht. Viele Fanvertreter kritisierten im SWR-Interview aber auch den Umgang der Bereitschaftspolizistinnen und -polizisten bei Fußballspielen mit den Fans. Und sie haben Zweifel, ob die Nummerierung an der Uniform wirklich etwas bringt.

Der Abteilungsleiter der Fanhilfe Karlsruhe, Martin Winter, wünscht sich, dass bei der Kennzeichnungspflicht in Baden-Württemberg die Kennzeichnungsnummer nicht nur vorne an der Uniform des Beamten oder der Beamtin angebracht wird, sondern auch auf der Rückseite. Er habe nämlich in anderen Bundesländern, in denen es die Kennzeichnungspflicht schon gibt, erlebt, dass die Polizeikräfte diese dann versuchen zu verstecken. So könnten die Beamtinnen und Beamten dann auch nicht identifiziert werden, sagt Winter.

Außerdem kritisiert Winter, der in der Fanhilfe Fans des Karlsruher SC unterstützt, dass bei Auseinandersetzungen mit der Polizei oft die Handys von Fans beschlagnahmt oder zerstört werden. Über Erlebnisse wie diese berichtete auch Helen Breit im SWR-Interview. Sie ist Fan des SC Freiburg und Vorstandsvorsitzende der bundesweiten Fan-Initiative "Unsere Kurve". Bei Auseinandersetzungen von Freiburger Fans mit der Polizei habe sie die Erfahrung gemacht, dass Videomaterial der Polizei plötzlich verschwinde, wenn man Polizeigewalt nachverfolgen wolle.

"Videomaterial von Polizisten bei Social Media hochzuladen ist nicht rechtens"

Hauptkommissar Dominik Frey sagt dazu, man müsse verstehen, in welcher Situationen sich Polizistinnen und Polizisten in einer Hunderschaft befänden. "In den Einsatz-Hundertschaften gibt es immer jemanden, der die Leitung hat, relativ ähnlich wie bei der Bundeswehr, da bekommst du Entscheidungen auf gewisse Weise abgenommen", so Frey. Er kenne Kolleginnen und Kollegen die würden sich durchs Filmen von Fans bedroht fühlen, aber die Mehrheit habe damit kein Problem.

Auch er selbst, so der Hauptkommissar, habe kein Problem damit, bei einem Einsatz von Bürgerinnen und Bürgern gefilmt zu werden. Es gebe aber Situationen, da würden Menschen den Beamtinnen und Beamten damit drohen, ihr Videomaterial auf Youtube oder TikTok zu stellen, erzählt der Polizist. Dann könne es dazu kommen, dass die Polizei das Handy sicherstelle.

"Wenn einer gleich beim Filmen von uns im Einsatz kommentiert: 'Ihr scheiß Bullen, was macht ihr hier, ich zeigs euch und das wird jeder sehen auf der ganzen Welt.' - Wenn so was angekündigt wird, dann haben wir das Recht, das Videomaterial sicherzustellen."

Das Veröffentlichen von Videomaterial von Einsätzen der Polizei auf Social Media ohne Zustimmung der Polizeibeamten - besonders mit Audioaufnahmen - sei in der Regel ein Rechtsbruch, so Frey. Oft würden die Videos auch negativ zusammengeschnitten und gekürzt ins Netz gestellt, was dann ein falsches Bild auf den Einsatz werfe.

Fanbeauftragte für Kennzeichnungspflicht

Die Fanbauftragte Helen Breit aus Freiburg hält das Videomaterial der Fans bei Polizeieinsätzen für sehr wichtig und hilfreich. So könne man feststellen, ob Polizeigewalt stattgefunden habe oder nicht. Mit der Kennzeichnungspflicht könne so auch die Nummer des Beamten oder der Beamtin aufgezeichnet werden. Das sieht Polizist Frey ähnlich. Wenn man für sich privat als Beweismittel einen bestimmten Beamten filme, dann sei das in Ordnung.

Frey schließt auch nicht aus, dass Emotionen eine Polizistin oder einen Polizisten übermannen und diese in einer speziellen Situation aus Sicht der Fußballfans dann zu weit gehen. Wenn diese Kolleginnen oder Kollegen dann identifiziert würden, werde der Fall durchaus überprüft und gegebenenfalls würde es dann auch ein Verfahren geben, so Frey.

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