Die Zahl der Abschiebungen aus Baden-Württemberg steigt wieder an. Das zeigt sich beispielsweise an der Abschiebehaftanstalt in Pforzheim. Seit März 2020 war diese nicht mehr ausgelastet und zeitweise sogar leer - weil coronabedingt Flüge und Einreisen in andere Länder teils untersagt waren. Nun füllt sich die Einrichtung nach Angaben des Justizministeriums wieder und auch die Zahl der Abschiebungen steigt.
Abschiebegefängnis Pforzheim wird ausgebaut
Derzeit sind in Pforzheim einer Ministeriumssprecherin zufolge 21 Abschiebehäftlinge überwiegend aus Gambia, Tunesien und Algerien untergebracht (Stand 30. November). Insgesamt bietet die Einrichtung Platz für 51 Menschen. Das Gebäude wird bereits seit geraumer Zeit ausgebaut und soll dann über 79 Haftplätze verfügen.
Die Pandemie hatte dazu geführt, dass Abschiebehäftlinge entlassen werden mussten. Sie dürfen nur eine gewisse Zeit in Gewahrsam genommen werden und müssen sofort auf freien Fuß, wenn sie nicht rechtzeitig abgeschoben werden können.
Pandemie hatte Zahl der Abschiebungen fast halbiert
Insgesamt hatte die Pandemie zu einem starken Rückgang von Abschiebungen geführt: Im Jahr 2019 waren aus Baden-Württemberg noch 2.648 Menschen in ihre Heimatländer oder in das EU-Land zurückgeführt worden, in dem sie zuerst die EU betreten hatten. Im Jahr 2020 und 2021 hingegen wurde mit 1.362 beziehungsweise 1.328 Menschen nur noch ungefähr die Hälfte der Schutzsuchenden abgeschoben. Im laufenden Jahr 2022 mussten bis Ende November 1.547 Menschen zurück.
Flüchtlingsrat kritisiert Bedingungen in Abschiebeeinrichtung
Der Verein Flüchtlingsrat Baden-Württemberg bemängelte, das Land habe das in seinem Koalitionsvertrag gegebene Versprechen eines Runden Tisches zum Thema Abschiebehaft noch nicht eingelöst. Außerdem erinnere die Pforzheimer Abschiebeeinrichtung, eine ehemaliges Jugendgefängnis, immer noch viel zu sehr an eine Haftanstalt. Er verwies erneut auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, demzufolge Migranten nicht wie Gefangene untergebracht werden dürfen.
Zudem seien die Insassen in Pforzheim in ihrer Religionsfreiheit und dem Zugang zur Seelsorge eingeschränkt und die Besuchszeiten zu streng geregelt. Auch die Pforzheimer Kirchengemeinden kritisierten im August, die Ausübung des Glaubens als Menschenrecht komme dort zu kurz. Das Justizministerium wies die Vorwürfe damals entschieden zurück.
Abschiebungen für Menschen mit Bleibeperspektive ausgesetzt
Seit Anfang Oktober schiebt Baden-Württemberg keine Menschen mehr ab, die voraussichtlich unter das sogenannte Chancen-Aufenthaltsrecht fallen werden. Dieses wurde vergangenen Freitag vom Bundestag verabschiedet und soll gut integrierten Ausländern, die schon mehrere Jahre ohne gesicherten Status in Deutschland leben, eine Bleibeperspektive geben.
Wer zum Stichtag 31. Oktober 2022 fünf Jahre im Land lebt und nicht straffällig geworden ist, soll laut Gesetz 18 Monate Zeit bekommen, um die Voraussetzungen für einen langfristigen Aufenthalt zu erfüllen. Dazu gehören etwa Deutschkenntnisse und die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts.