Eine Gruppe von Kommunalpolitikern und Ärzten lässt den neuen Plan der Landesregierung Baden-Württemberg für den Rettungsdienst beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim überprüfen.
Der Senat beschäftigt sich in der laufenden Verhandlung noch mit der Frage, ob die Kläger überhaupt antragsbefugt sind (siehe unten).
Hilfe "möglichst in zehn Minuten"
Dabei geht es vor allem um die "Hilfsfrist". Im Rettungsdienstgesetz steht, der Rettungsdienst sollte "möglichst in zehn Minuten" nach dem Notruf vor Ort sein. Der neue Rettungsdienstplan sehe dagegen zwölf Minuten vor, so die Kläger. Eine feste Frist für das Eintreffen des Notarztes gebe es gar nicht mehr.
Eine der Hauptpunkte ist also: In welcher Zeit muss der Rettungsdienst nach einem Notruf vor Ort sein?
Kläger: 15 Minuten sind zur Regel geworden
Bei der Verhandlung am Freitag übten die Richter Kritik an den Hilfsfristen. Dass der Wert jetzt gar keine Rolle mehr spiele, sei "grenzwertig". Der Anwalt der Antragssteller sah sich bestätigt: "Die Zahl 10 ist bewusst ausgeblendet worden". Als Ausnahme gedachte 15 Minuten seien zur Regel geworden. Überdies bedürften solche Veränderungen der Zustimmung des demokratisch gewählten Landtags.
Zu viel Befugnisse im Ausschuss?
Der zweite wichtige Punkt der Klage betrifft den Landesausschuss für den Rettungsdienst, in dem Vertreter der Krankenkassen und der Hilfsorganisationen sitzen. Die Kläger sind der Meinung, es sei nicht zulässig, dass dieser Ausschuss so weitreichende Befugnisse habe. Das gebe es so nur in Baden-Württemberg. Dafür müsse das Rettungsdienstgesetz geändert werden.
Unter den 16 Klägern sind sieben Mannheimer Gemeinderäte und sechs Notärzte. Sie werfen dem Land in der Normenkontrollklage vor, mit Regelungen im neuen Rettungsdienstplan gegen das eigene Rettungsdienstgesetz zu verstoßen. Zu den Klägern gehören unter anderem die Stadträte Chris Rihm (Grüne) und Volker Beisel (FDP).
Das Land weist die Vorwürfe zurück und argumentiert, die Kläger seien nicht direkt betroffen und ihre Anträge deshalb unbegründet. Sie seien damit nicht antragsbefugt.
Entscheidung innerhalb von zwei Wochen
Die Antragssteller sehen sich als potenzielle Notfallpatienten in ihren Grundrechten betroffen. Die Notärzte unter den Antragstellern seien darüber hinaus in ihrer Berufsfreiheit betroffen.
Die Entscheidung wird innerhalb der kommenden zwei Wochen erwartet.