Am Mannheimer Landgericht ist am Donnerstagnachmittag im Prozess um mehrere Wurfattacken auf fahrende Autos und Lastwagen das Urteil gefallen. Das Gericht verurteile die beiden jungen Männer zu drei Jahren und vier Monaten Haft nach Jugendstrafrecht. Eine versuchte Tötung oder einen versuchten Mord, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, sah das Gericht nicht. Die beiden Männer hatten im Mai 2022 in der Neckarstadt-West in Mannheim mehrfach Gegenstände auf die Scheiben vorbeifahrender Autos und Lastwagen geworfen. DNA-Spuren hatten zu den beiden Tätern geführt.
Männer hatten mehrfach Gegenstände auf Fahrzeuge geworfen
Die beiden Männer waren zu den Tatzeiten 17 und 18 Jahre alt. Das erste Mal hatten sie am 12. Mai 2022 einen Zimmermannshammer gegen die Frontscheibe eines vorbeifahrenden Lastwagens geschmissen. Am Tag darauf warfen sie einen unbekannten Gegenstand und eine zwei Kilogramm schwere Hantelscheibe gegen vorbeifahrende Autos - vier Tage später noch einmal eine Hantelscheibe an ein Auto, das vorbeifuhr. Ende Juli 2022 sollen die beiden dann einen Stein gegen ein vorbeifahrendes Autos geworfen haben. Ein Fahrer wurde durch umherfliegende Glasscherben leicht verletzt.
Die Taten der beiden jungen Männer seien "der Albtraum eines jeden Autofahrers", sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung. Die Taten seien nicht aus "jugendlichem Übermut" begangen worden, sondern um aus der eigenen Bedeutungslosigkeit herauszukommen. Darauf lasse auch der handgeschriebene Zettel schließen, den die Täter an einer der Hantelscheiben befestigt hatten, um ein "Katz- und Maus-Spiel" mit der Polizei zu spielen.
Abdruck einer Hantel auf Autositz
Einen Tötungsvorsatz konnte das Gericht bei den beiden jungen Männern nicht feststellen, sagte der Vorsitzende Richter. Den beiden Männern sei erst im Prozess klar geworden, wie gefährlich ihre Taten waren. Auf einem vorgeführten Foto sei der Abdruck einer Hantelscheibe auf einem Autositz zu erkennen gewesen. Die Erschütterung bei den Angeklagten sei in diesem Moment deutlich zu spüren gewesen, so der Vorsitzende Richter. Deshalb sei das Gericht mit seinem Urteil deutlich von den Forderungen der Staatsanwaltschaft abgewichen.
Die Richter verurteilten die beiden jungen Männer unter anderem wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Sachbeschädigung, Körperverletzung und versuchter gefährlicher Körperverletzung.
Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und sechs Monate Haft gefordert
Die Staatsanwaltschaft war davon ausgegangen, dass die beiden Männer heimtückisch gehandelt hatten und dabei billigend in Kauf genommen hatten, dass dabei jemand sterben könnte. Die Staatsanwaltschaft hatte für die beide Angeklagten jeweils Freiheitsstrafen von vier Jahren und sechs Monaten gefordert. Die Verteidigung hatte das Gericht um mildere Freiheitsstrafen gebeten.
Männer gestehen Taten
Die beiden Männer hatten die Vorwürfe im Prozess gestanden und sich laut dem Vorsitzenden Richter auch von den Taten distanziert. Auch sei das Bemühen zu erkennen, nun dem eigenen Leben eine andere Richtung zu geben. Einer der beiden verurteilten Männer war während der Zeit des Prozesses zum ersten Mal Vater geworden. Der Vorsitzende Richter legte den beiden Männern nahe, im Gefängnis ihren Schulabschluss und eine Ausbildung zu machen. "Seien Sie Ihrem Kind ein Vorbild", sagte er zu dem einen Verurteilten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beide Männer nahmen das Urteil noch im Gerichtssaal an und verzichteten auf Rechtsmittel. Die Staatsanwaltschaft gab keine solche Erklärung ab.