Das Gericht geht davon aus, dass ein 72-Jähriger mit seinem Pflegedienst in Mannheim-Neckarau Arbeitsstunden im Wert von fast zwei Millionen Euro in Rechnung gestellt hat. Dafür wurde er am Donnerstag zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Hilfskräfte als Fachpersonal abgerechnet
Die Richterin sah es als erwiesen an, dass der Chef der Firma für Alten- und Krankenpflege, die bis 2019 vor allem für die häusliche Pflege von Menschen mit Behinderungen zuständig war, Krankenkassen und Sozialämter betrogen hat. Unter anderem habe die Firma Hilfskräfte bei der Abrechnung als Fachpersonal angegeben. Ein zweiter Geschäftsführer und Pflegedienstleiter soll laut Staatsanwaltschaft untergetaucht sein. Nach ihm wird mit internationalem Haftbefehl gesucht.
Der 72-jährige Mann betonte beim Prozessauftakt, dass die Versorgung der Patienten gewährleistet gewesen sei. Die Krankenkassen würden die Leistungen allerdings nur zahlen, wenn sie nachweislich von Fachpersonal durchgeführt wurden. Der Mann betonte bei der Verhandlung, dass aus seiner Sicht die notwendige 24-Stunden-Betreuung vieler Pflegebedürftiger nur durch Hilfskräfte gewährleistet werden konnte.
Arbeitsverhältnis zum Schein
Außerdem wirft das Gericht dem Mann vor, dass er Menschen zum Schein bei sich angestellt hat. Zum Beispiel wurde für eine angebliche Mitarbeiterin ein behindertengerechtes Auto angeschafft. Auch gegen sie wird ermittelt. Außerdem war zu Prozessbeginn ein Ehepaar mitangeklagt, das von dem Betrug gewusst haben soll. Der Prozess gegen die beiden wurde allerdings gegen eine Geldstrafe eingestellt.
Die Richterin machte immer wieder darauf aufmerksam, dass die rechtliche Einordnung schwierig war. Alles in allem habe der Dienst an den Menschen für den Senior im Vordergrund gestanden, auch sei kein Patient zu Schaden gekommen. Trotzdem habe der Mann auf Kosten des Sozialstaates gehandelt und auch selbst nicht schlecht an dem Betrug verdient. Im Rahmen seiner Strafe solle er nun auch "etwas zurückgeben" und 360 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor ein Strafmaß von drei Jahren und sechs Monaten gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.