Drei Angeklagte freigesprochen

Rehkitze totgemäht? Amtsgericht Weinheim verurteilt Pächter zu Geldstrafe

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Drei Rehkitze sind bei Mäharbeiten gestorben. Das Weinheimer Amtsgericht hat einen Wiesen-Pächter zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er die Anwesenheit der Tiere verschwiegen hat.

Der Juniorpächter der Wiese ist zu 3.500 Euro Geldstrafe wegen vorsätzlicher Tötung von Wildtieren verurteilt worden. Diese Geldstrafe setzt sich aus 70 Tagessätzen von je 50 Euro zusammmen. Drei Rehkitze waren bei den Mäharbeiten in Laudenbach (Rhein-Neckar-Kreis) mit schwerem Gerät getötet worden. Der Pächter hatte laut Gericht von der Rehkitzrettung Weinheim die Information, dass sich Rehkitze auf der Wiese befänden. Er habe sie aber nicht weitergegeben. Die Mäharbeiten hätten sonst verschoben werden können.

Drei Freisprüche und eine Geldstrafe

Drei weitere Angeklagte - der Vater des Pächters und die beiden Mäher - wurden freigesprochen. Laut Gericht gibt es keine Beweise für den Vorwurf, dass die Rehkitze zuerst nur verletzt und später getötet wurden. Die Anklage war ursprünglich davon ausgegangen, dass die Beschuldigten die verletzten Tiere am Rand der Wiese abgelegt hatten und einer der Männer die Tiere nach Abschluss der Mäharbeiten erschlagen habe. Das Gericht ging nun davon aus, dass die drei Rehkitze bereits beim Mähen getötet wurden. 

Widersprüchliche Aussagen am Amtsgericht

In ihren Aussagen vor Gericht erklärten die beiden Männer, die die Wiesen gemäht hatten, ihnen sei zugesichert worden, dass sich keine Kitze auf den Flächen aufhielten. Das habe der Pächter der Wiesen gesagt. Mitglieder der Rehkitzrettung hätten außerdem die Flächen abgesucht und grünes Licht gegeben. Denn die Tiere seien schon erwachsen genug, um zu flüchten. Mitglieder der Rehkitzrettung hatten das beim Prozess in ersten Zeugenvernehmungen allerdings bestritten.

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Verhandlung nach Einsprüchen der Angeklagten

Das Gericht hatte wegen Tierquälerei ursprünglich Strafbefehle mit Geldstrafen bis zu 10.000 Euro verhängt. Dagegen hatten die vier Männer Einspruch eingelegt. Deshalb kam es zur Verhandlung.

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