Knapp zweieinhalb Monate lang war nicht klar, wie es mit dem Säugling einer 27-jährigen Ukrainerin weitergeht, nachdem ihre Leiche und die ihrer Mutter am Rheinufer bei Hockenheim (Rhein-Neckar-Kreis) und in einem See bei Bad Schönborn (Kreis Karlsruhe) gefunden worden waren. Nun hat das Familiengericht in Wiesloch (Rhein-Neckar-Kreis) entschieden, dass die Schwester der Getöteten die reguläre Vormundschaft übernehmen darf. Somit sei die Amtsvormundschaft, die bisher bei einer Pflegefamilie lag, davon abgelöst worden, teilte das Amtsgericht Wiesloch auf SWR-Anfrage mit.
Tante hat bisher keinen Antrag auf Adoption gestellt
Die Tante des kleinen Mädchens habe aber bisher beim Gericht in Wiesloch keine Adoption beantragt. Somit sei das Verfahren für das Gericht erstmal abgeschlossen, so ein Gerichtssprecher. Wo genau sich die Schwester der getöteten Ukrainerin und das Baby derzeit aufhalten, dazu konnte er keine Aussage treffen.
Schon vor dem Wechsel der Vormundschaft habe ein enger Kontakt zwischen der Pflegefamilie, dem Baby und der Schwester bestanden. Zwischenzeitlich habe sie dort auch gelebt.
Verdächtiges Ehepaar aus Sandhausen schweigt weiterhin
Ein Paar aus Sandhausen, das verdächtigt wird, die Mutter sowie Großmutter des Kindes umgebracht zu haben, schweigt weiter zu den Vorwürfen. Gegen das Ehepaar bestehe dringender Tatverdacht, so die Staatsanwaltschaft Mannheim. Bei der Festnahme des Paares im März konnten Ermittler zudem den Säugling in der Wohnung des Paares unversehrt auffinden. Sie sollen das kleine Mädchen als ihr Kind ausgegeben haben. Laut Staatsanwaltschaft Mannheim seien derzeit verschiedene Gutachten im Auftrag gegeben.
Die zwischenzeitlich eingerichtete Sonderkommission "Rampe" ist inzwischen wieder aufgelöst worden. Die Ermittlungen dauern aber laut Staatsanwaltschaft weiter an.