Verbände der Regionen gibt es in Baden-Württemberg einige. Aber der Verband Region Stuttgart ist besonders. Denn er ist der einzige, in dem die Mitglieder seines Parlaments, der Regionalversammlung, von Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden - nämlich ebenfalls bei der Kommunalwahl.
Alle fünf Jahre können die Menschen in der Region also ihr "regionales Parlament" wählen. Die Regionalversammlung besteht aus mindestens 80 Personen, aufgrund von Ausgleichssitzen kann die Zahl aber variieren. Sie werden von den rund 1,7 Millionen Wahlberechtigten aus der Stadt Stuttgart, den Landkreisen Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und dem Rems-Murr-Kreis gewählt werden. Derzeit sind die Grünen dort stärkste Partei, zweitstärkste Fraktion ist die CDU.
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Die Stadt Stuttgart stellt die meisten Mitglieder
Insgesamt hatte die Regionalversammlung in dieser aktuellen Periode 88 Mitglieder. Die Stadt Stuttgart stellt 18 Mitglieder, der Landkreis Ludwigsburg 16 Personen, der Rems-Murr-Kreis 12, der Kreis Böblingen 11, der Kreis Esslingen 16 und der Kreis Göppingen 7 Mitglieder.
Um die circa 80 Plätze kandidieren bei dieser Wahl insgesamt 657 Personen, davon 246 Frauen (37 Prozent) und 411 Männer (63 Prozent). Alle jetzigen in der sechsten Regionalversammlung vertretenen Parteien und Wählervereinigungen kandidieren auch wieder für den 9. Juni. Es gibt aber auch "Neulinge": So haben die Klimaliste Deutschland und "Stuttgart Ökologisch Sozial" (SÖS) für Stuttgart sowie das "Bündnis der Vielfalt" und die Basisdemokratische Partei Deutschlands für Ludwigsburg diesmal Kandidierende aufgestellt. Die Abstimmung erfolgt per Verhältniswahl, das heißt, die Wahlberechtigten wählen eine Liste.
Regionalversammlung existiert als Parlament seit 1994
Die Regionalversammlung gibt es seit 1994, den Verband Region Stuttgart schon seit 1973, wobei er bis 1991 Regionalverband Mittlerer Neckar hieß. An der Spitze steht ein ehrenamtlicher Verbandsvorsitzender oder eine -vorsitzende. Er oder sie wird von der Regionalversammlung nach jeder neuen Zusammensetzung gewählt. Außerdem gibt es einen Regionaldirektor oder eine Regionaldirektorin. Er oder sie ist Beamter oder Beamtin auf Zeit und wird ebenfalls von der Regionalversammlung auf eine Zeit von acht Jahren gewählt. Die Person im Vorsitz vertritt den Verband Region Stuttgart, leitet die Verbandsverwaltung und vollzieht die Beschlüsse der Regionalversammlung. Außerdem gibt es eine Verbandsgeschäftsstelle mit rund 80 Mitarbeitenden.
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Wie arbeitet die Regionalversammlung?
Die Mitglieder der Regionalversammlung arbeiten und beraten die Themen der Region zusätzlich zu den Versammlungssitzungen in drei Ausschüssen: dem Planungsausschuss, dem Verkehrsausschuss und dem Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur und Verwaltung. Damit vertreten sie die Interessen von rund 2,8 Millionen Menschen und 179 Gemeinden. In der Region Stuttgart werden etwa 30 Prozent der Wirtschaftsleistung von ganz Baden-Württemberg erbracht.
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Welche Themen behandelt die Regionalversammlung Stuttgart?
Aufgabe des Verbandes und damit der Regionalversammlung ist es, die Region Stuttgart "lebenswert und wirtschaftlich leistungsstark" zu machen und zu halten. Deswegen beschäftigen sich Verband und Gremium mit der Regionalplanung, dem öffentlichen Nahverkehr und dessen Ausbau und Steuerung, dem Verkehrsmanagement in der Region, der Landschaftsplanung, der Tourismusförderung oder der Wirtschaftsförderung. Auch Teile der Abfallwirtschaft gehören zum Aufgaben-Portfolio. All dies sind Pflichtaufgaben, während der Verband sich "freiwillig" auch noch um Sport, Kultur und internationale Zukunftsthemen und Vernetzung kümmert.
Was heißt das konkret?
Nehmen wir das Thema Windkraft. Die Bundesländer sind durch ein Bundesgesetz verpflichtet, sich um mehr Flächen für Windräder und Windparks zu bemühen. Der Anteil von Windkraft an Erneuerbaren Energien soll erhöht werden. Der Verband Region Stuttgart hatte dazu im Sommer 2022 das Verfahren zur Teilfortschreibung des Regionalplans in Angriff genommen, um Flächen für mögliche Windrad-Standorte in der Region zu finden und auszuschreiben. Das wurde zwar eigentlich schon 2011 auf den Weg gebracht und im September 2015 von der Regionalversammlung als qualifizierter Planentwurf beschlossen.
Aber das Verfahren konnte nicht zum Abschluss gebracht werden und scheiterte damit 2015 vorerst. Zu viele Bürgerinnen und Bürger verschiedener Landkreise hatten gegen die Windrad-Pläne in ihren Gebieten Einspruch eingelegt. Und andere geplante Standorte verhinderte der Landschaftsschutz. Jetzt gibt es einen neuen Planentwurf für Windkraft-Standorte. Dazu wurden Möglichkeiten bei den Landkreisen und Kommunen abgefragt. Im Frühjahr wurden in den betroffenen Gemeinden die Pläne vorgestellt. Jetzt ist quasi die Prüfungsphase; dann braucht es noch einen Beschluss der Regionalversammlung.
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Erst kürzlich gab es Änderungen und Beschlüsse, die Auswirkungen auf Gemeinden im Kreis Ludwigsburg haben: In Mundelsheim soll ein Gewerbeschwerpunkt geschaffen werden. Dazu wurde der Regionalplan geändert. Dieser Entschiedung vorausgegangen waren eine umfangreiche Bürgerbeteiligung und intensive Abstimmungen und Beratungen, die darauf abzielten, die Notwendigkeit großer, zusammenhängender Gewerbeflächen mit den Belangen des Freiraumschutzes und der nachhaltigen Raumentwicklung in Einklang zu bringen. Denn ein Grünzug vor Ort sollte nicht zerstört werden. Jetzt wird er sogar erweitert.
Und in Walheim plant der Energiekonzern EnBW ein Klärschlamm-Heizkraftwerk, um das noch bestehende Kohle-befeuerte Kraftwerk abzulösen. Das neue Werk soll spätestens 2027 in Betrieb gehen, das Genehmigungsverfahren läuft derzeit. Bürgerinnen und Bürger konnten im Frühjahr Einsicht in die Planungen nehmen und gegebenenfalls Einspruch einlegen.
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