Das Urteil wurde am Freitag, dem 16. Januar 1998 vor dem Landgericht Karlsruhe verkündet. Der damals 31-jährige Wörz wurde in dem Indizienprozess für schuldig befunden, seine von ihm getrennt lebende Ehefrau stranguliert und fast getötet zu haben. Wörz hatte während des gesamten Verfahrens immer seine Unschuld beteuert.
Schreckliche Tat in Birkenfeld im April 1997
Die Tat hatte sich mehr als neun Monate vorher, am frühen Morgen des 29. April 1997, in Birkenfeld im Enzkreis abgespielt. Offenbar minutenlang war Wörz' Ehefrau Andrea mit einem Schal gewürgt worden. Ihr Vater versuchte, ihr zu Hilfe zu kommen und rief Polizei und Rettungsdienste. Die damals 26 Jahre alte Frau konnte wiederbelebt werden, ist aber wegen Sauerstoffmangels im Gehirn seitdem ein Pflegefall und kann nichts über den Täter sagen.
Pforzheimer Polizei wegen Ermittlungspannen in der Kritik
Hauptverdächtiger war sofort Harry Wörz. Er wurde am selben Tag verhaftet und es begann eine Serie von Pleiten und Pannen bei den Ermittlungen. Das Opfer der Tat war Polizistin und arbeitete bei der Pforzheimer Polizei, ebenso wie ihr Vater. Als wesentlicher Fehler wurde später eingeräumt, dass die Ermittlungen von der Pforzheimer Polizei selbst, und nicht von einer anderen, unabhängigeren Dienststelle durchgeführt wurden. Beweismittel gingen damals auf unerklärliche Weise verloren. Die Ermittlungen verliefen einseitig.
Zivilprozess in Karlsruhe brachte die Wende im Fall Wörz
Es begann ein verzweifelter Kampf um Rehabilitation. Mehrere Versuche von Harry Wörz, eine Wiederaufnahme des Verfahrens vor Gericht durchzusetzen, scheiterten. Erst ein Zivilprozess vor dem Landgericht Karlsruhe brachte im Jahr 2001 die Wende. Die Eltern des Opfers hatten Wörz damals auf Schadenersatz verklagt. Das Gericht wies die Klage jedoch ab und sprach von erheblichen Zweifeln an der Schuld des vermeintlichen Täters. Daraufhin wurde das Verfahren neu aufgerollt.
Endgültiger Freispruch für Harry Wörz erst im Jahr 2010
Danach folgte ein jahrelanges Hin und Her vor den Gerichten. Einen ersten Freispruch des Landgerichts Mannheim nach der Wiederaufnahme des Strafverfahrens hob der Bundesgerichtshof (BGH) 2006 auf. Erst fünf Jahre später, im Jahr 2010, wurde Harry Wörz vom BGH in Karlsruhe endgültig freigesprochen.
Drei Jahre danach stellte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe sämtliche Ermittlungen ein. 2016 einigten sich Wörz und das Land Baden-Württemberg auf eine Entschädigung in Höhe von 450.000 Euro.
Wer die Tat am 29. April 1997 in Birkenfeld begangen hat, ist nach wie vor ungeklärt. "Man könnte die Ermittlungen auch heute noch jederzeit wieder aufnehmen, wenn es neue Beweise gäbe. Stand jetzt halte ich das aber eher für unwahrscheinlich. Das bedeutet: Der Täter läuft frei herum", so die Einschätzung von ARD-Rechtsexperte, Frank Bräutigam.
Wörz erhebt weiter schwere Vorwürfe gegen Ermittler und Justiz
Dass bei der Pforzheimer Polizei nach den Freispruch und den ganzen Verfahren "nicht aufgeräumt wurde" und Ermittler und Staatsanwälte, laut seiner Aussage, "auf der Karriereleiter weiter nach oben geklettert sind", macht Wörz auch 25 Jahre später immer noch fassungslos.
Der Frust darüber, dass die Behördenfehler von damals aus seiner Sicht nie richtig aufgearbeitet wurden, sitzt bei ihm tief. Keiner der Beteiligten habe einen "Hintern in der Hose", sagt Wörz. Eine Entschuldigung seitens von Polizei, Justiz oder Politik habe er bis heute nicht erhalten.
Ihm zufolge sitze er trotz Entschädigungssumme auf Schulden. Unter anderem Verfahrenskosten, Steuerfragen und andere Forderungen, hätten die Summe schnell aufgefressen. Er habe sogar die Kosten für seinen Gefängnisaufenthalt nachträglich zahlen müssen, so Wörz. Vergessen und vergeben könne er das, was ihm widerfahren ist, niemals. Für seine Zukunft wünsche er sich vor allem drei Dinge: Gesundheit, Glück und Freiheit.
Der SWR verfilmte den Kriminalfall im Jahr 2013. Der Spielfilm "Unter Anklage: Der Fall Harry Wörz" wurde 2014 erstmals in der ARD ausgestrahlt.