Das Urteil vor dem Baden-Badener Landgericht sollte bereits vor Wochen fallen, verzögerte sich aber, da sich die Beweisaufnahme außerplanmäßig in die Länge zog. Angeklagt war der 40-Jährige wegen des sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter in 200 Fällen, verurteilt wurde er in über 140 Fällen. Die Staatsanwaltschaft forderte eine langjährige Haftstrafe, die Verteidigung hingegen plädierte auf Freispruch. Es gebe keine Zeugen, die Glaubwürdigkeit des Opfers sei deshalb zweifelhaft, begründete die Verteidigung ihre Forderung.
Stieftochter war zehn Jahre alt
Vor der Jugendschutzkammer des Baden-Badener Landgerichts wurde dem verheirateten Familienvater vorgeworfen, seine Stieftochter in den Jahren 2016 bis 2021 sexuell missbraucht zu haben. Zu Beginn des Missbrauchs war das Mädchen zehn Jahre alt. In über 100 Fällen erkannte die Anklage die Merkmale von schwerem sexuellem Missbrauch. Der Angeklagte hatte sich über den gesamten Prozess nicht zu den Vorwürfen geäußert.
Mädchen lebte jahrelang mit dem Verurteilten im selben Haus
Die Taten wurden in einem Haus in Forbach im Murgtal begangen, so die Staatsanwaltschaft. Das Mädchen lebte dort mit dem Angeklagten, seiner leiblichen Mutter und zwei Stiefgeschwistern.