Der Angeklagte nahm das Urteil regungslos auf. Zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilte das Landgericht Trier den 66-Jährigen wegen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen in mehr als 140 Fällen. Zuvor hatte der Mann zugegeben, sich an seiner Stieftochter vergangen zu haben.
Dem Geständnis war ein sogenanntes Rechtsgespräch zwischen dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und dem Anwalt des Angeklagten vorausgegangen. Für den Fall eines vollen Geständnisses wurde dem 66-Jährigen eine Strafe zwischen drei und dreieinhalb Jahren Haft zugesichert. Daraufhin gab der Angeklagte den Missbrauch des Mädchens im Sinne der Anklage zu.
Mehr als 140 Taten
Bei dem Angeklagten aus dem Vulkaneifelkreis handelt sich um den Stiefvater des Opfers. Zwischen Anfang 1999 und September 2002 hatte er sich laut Anklageschrift mehr als 140 Mal an der Jugendlichen vergangen. Dabei sei es auch vielfach zum Geschlechtsverkehr gekommen. Dabei hatte der Angeklagte sich unter anderem an dem Mädchen vergangen, als die Mutter längere Zeit im Krankenhaus war. Der heute 66-Jährige ist von der Mutter des damals jugendlichen Mädchens geschieden.
Stiefvater missbrauchte Tochter schon im Kindesalter
Der Missbrauch hatte begonnen, als das Mädchen 13 Jahre alt war und damit juristisch noch ein Kind. Später sei es dann zu regelmäßigen Missbrauchstaten gekommen. Das heute 37 Jahre alte Opfer schilderte unter Tränen die Folgen der Tat. Sie lebe ihr Leben damit, sagte sie in ihrer Aussage. "Ich habe versucht zu vergessen, aber es geht halt nicht", so die junge Frau. Noch heute leide sie unter Alpträumen, erzählte sie vor Gericht.
Neues Gutachten attestiert Verhandlungsfähigkeit
Der Prozess sollte bereits im Jahr 2008 verhandelt werden. Damals wurde bei dem Angeklagten nach Angaben einer Sprecherin des Landgerichts Verhandlungsunfähigkeit festgestellt. Was genau der Grund dafür war, wurde nicht mitgeteilt. Erst ein neues Gutachten aus dem vergangenen Jahr kam zu dem Ergebnis, dass jetzt gegen den Mann verhandelt werden kann.