Umweltschutz contra Arbeitsplätze

Streit um Streuobstwiese in Bretten-Gölshausen

Stand
Autor/in
Heiner Kunold
Das ist Heiner Kunold

In Bretten sind am Montag 39 Bäume einer Streuobstwiese am Rande eines Gewerbegebiets im Ortsteil Gölshausen gefällt worden. Der Nabu protestiert und hat Widerspruch eingelegt.

Seit Jahren ist sie geplant, nun wird sie umgesetzt, die Erweiterung des Gewerbegebiets in Bretten-Gölshausen. Dazu muss eine Streuobstwiese weichen und genau dagegen wehren sich die Umweltschützer. Der Nabu hatte schon vor der Abholzung Widerspruch eingelegt. Es sei Aufgabe der Stadt, diesen wertvollen Lebensraum zu schützen, meint Johannes Enssle, Chef des Nabu Baden-Württemberg. Stattdessen werde hier ein Umweltfrevel begangen.

"Ich bin stinksauer, weil hier eine wunderschöne, alte Streuobstwiese platt gemacht wird. Und das, ob wohl wir eigentlich in Baden-Württemberg ein Gesetz haben, dass diese Streuobstwiesen schützen soll."

Der Nabuchef kam am Montag persönlich nach Bretten, um sich über die Abholzung zu informieren. Enssle und ein weiterer Nabu-Vertreter beobachteten die Rodungsarbeiten. Schließlich stellten sie sich vor den letzten noch stehenden Apfelbaum und verhinderten so, dass er umgesägt wurde.

Stadt Bretten sieht sich im Recht

Allerdings ist auch das Schicksal des letzten, verbleibenden Baumes ungewiss. Die Stadt Bretten sieht sich im Recht. Oberbürgermeister Martin Wolff (Parteilos) sagte dem SWR, man habe Sofortvollzug beantragt und genehmigt bekommen. Deshalb habe man gleich mit den Arbeiten angefangen.

"Wenn wir garnichts mehr machen dürfen, dann ist Stillstand. Wir müssen uns auch ein kleines Stück weit entwickeln dürfen. Wenn wir dann Ausgleichsmaßnahmen machen, dann muss man das auch dürfen und auch mal hinnehmen."

Wolff und seine Behörde berufen sich auf die Erlaubnis des Landratsamtes. Dort heißt es unter anderem: Es bestehe (in Gölshausen) die Gefahr der Abwanderung von Firmen. Das öffentliche Interesse der Stadt am Erhalt von Arbeitsplätzen und Gewerbesteuern sei nachvollziehbar und deutlich höher zu bewerten, als das Interesse des Widerspruchsführers (Nabu).

Nabu zieht vors Verwaltungsgericht

Die Umweltschützer wollen trotzdem nicht aufgeben. Sie berufen sich auf einen Paragraphen im Biodiversitätsstärkungsgesetz des Landes. Dort steht, dass Streuobstwiesen besonders geschützt werden müssen, weil sie ein wichtiger Lebensraum für Tiere und Pflanzen sind. Nach Einschätzung von Johannes Enssle sind Streuobstwiesen sogar die artenreichsten Biotope, die im Land überhaupt zu finden sind.

Letztlich wird die Gölshausener Streuobstwiese, oder das, was von ihr noch übrig ist, zu einem Fall für die Justiz. War der Widerspruch des Nabu gerechtfertigt? Hätte die Stadt Bretten die Bäume garnicht fällen dürfen oder wird vor Weihnachten auch noch der letzte Baum umgesägt? Diese Fragen müssen jetzt die Karlsruher Verwaltungsrichter beantworten.

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