Das Landratsamt Karlsruhe habe den NABU zu spät über die geplante Rodung in Bretten-Gölshausen (Kreis Karlsruhe) informiert. So habe man nicht mehr rechtzeitig juristisch gegen die Aktion vorgehen können, schreibt der Naturschutzbund in einer Pressemitteilung.
"Es widerspricht den Grundsätzen der Fairness, wenn Informationen – zumal in einem solch brisanten Fall - ausgerechnet in der Vorweihnachtszeit umständlich und langwierig mit der Post verschickt werden“, so der Rechtsanwalt des NABU, Dirk Teßmer.
39 Bäume auf Streuobstwiese gefällt
Ende November waren in Bretten-Gölshausen 39 zum Teil über 100 Jahre alte Streuobstbäume am Rande eines Gewerbegebiets gefällt worden. Das Gewerbegebiet soll erweitert werden. Diese Aktion beschäftigt inzwischen auch das Verwaltungsgericht Karlsruhe.
Keine Stellungnahme von Landratsamt
Das Landratsamt Karlsruhe wollte sich auf SWR-Anfrage nicht zur Dienstaufsichtsbeschwerde äußern - mit Hinweis auf das laufende Verfahren. "In solchen Fällen ist es üblich, dass wir die Einschätzung des Gerichts (…) abwarten."
Die Stadt Bretten berief sich bei der Rodung auf die Erlaubnis des Landratsamtes. Oberbürgermeister Martin Wolff (parteilos) sagte dem SWR damals, man habe Sofortvollzug beantragt und genehmigt bekommen. Deshalb habe man gleich mit den Arbeiten angefangen.
Große Aufregung bei Rodung
Die Rodung hatte für Aufsehen und Empörung beim NABU gesorgt. Der Landesvorsitzende Johannes Enssle war nach Bretten-Gölshausen gekommen, nachdem er davon erfahren hatte. Er und ein weiterer NABU-Vertreter beobachteten die Rodungsarbeiten und stellten sich schließlich vor den letzten noch stehenden Apfelbaum. So verhinderten sie, dass auch dieser umgesägt wurde.
Unmittelbar nach Erhalt der Nachricht hatte der NABU damals einen Eilantrag vor Gericht gestellt. Dieses hatte die Rodungen dann laut NABU noch am gleichen Nachmittag vorerst gestoppt. Allerdings waren zu diesem Zeitpunkt bereits 39 der 40 alten Streuobstbäume gefällt.