Hohe Haftstrafen verhängt

Gesprengte Geldautomaten Wiernsheim: Lebenslange Haft für einen der Angeklagten

Stand
Autor/in
Peter Lauber
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Im Prozess um die Sprengung von Geldautomaten in Wiernsheim hat das Gericht hohe Haftstrafen verhängt. Der Fahrer des Fluchtwagens erhielt lebenslänglich.

Der 30-jährige hatte auf der Flucht vor der Polizei auf der Autobahn als Geisterfahrer einen tödlichen Unfall verursacht. Das Landgericht Karlsruhe verurteilte ihn deshalb wegen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Die beiden Mittäter erhielten unter anderem wegen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und schweren Diebstahls Haftstrafen in Höhe von fünf Jahren beziehungsweise fünf Jahren und sechs Monaten. In ihrem Fall liegt liegt das Strafmaß sogar über dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte für die 21 und 22 Jahre alten Männer vier Jahre und acht bzw. vier Jahre und 10 Monate gefordert.

Videoüberwachung zeigt brachiales Vorgehen

Bei der Tat in Wiernsheim hatte das Trio rund 40.000 Euro erbeutet. Am Gebäude der Wiernsheimer Sparkassenfiliale entstand ein Schaden in sechsstelliger Höhe. Wie die Täter zu Werke gingen, zeigten in der Beweisaufnahme Bilder aus Überwachungskameras. Zu sehen ist, wie zwei maskierte Männer mit Brecheisen die beiden Geldautomaten der Wiernsheimer Sparkassen-Filiale aufbrechen, Sprengladungen ablegen und diese zur Explosion bringen. Keine fünf Minuten später verschwinden sie mit mehr als 40.000 Euro Beute. Zurück lassen sie einen Trümmerhaufen und – laut Anklage – mindestens eine weitere Viertelmillion Schaden am Gebäude.

Nach Tat in Wiernsheim: Täter flüchten über A6

Die schwerwiegendste Tat jedoch ereignet sich auf der Flucht vor der Polizei. Von der nächtlichen Explosion aufgeschreckte Anwohner können der Polizei das Kennzeichen des Fluchtautos durchgeben. Es kommt zu einer filmreifen Verfolgungsjagd durch den Kreis Heilbronn. Während der Verfolgungsjagd rammt der hochmotorisierte VW Golf mit gestohlenem Kennzeichen mehrmals Streifenwagen, mäht Zäune und Bäume nieder. Bei Sinsheim-Steinsfurt fahren die Täter entgegen der Fahrtrichtung auf die A6.

"Die Flucht als Resultat von Panik und Überforderung - dieser Zusammenhang ist komplett an den Haaren herbeigezogen."

An einem Rastplatz werden zwei der drei Flüchtigen geschnappt. Der 30-jährige Fahrzeuglenker entkommt und rast abermals als Geisterfahrer über die A6 mit Geschwindigkeiten bis zu 200 km/h. Dabei prallt er frontal auf einen Transporter. Darin wird ein 45-jähriger Beifahrer so schwer verletzt, dass er zehn Tage später in einer Klinik starb. Der Fahrer und auch der Geisterfahrer selbst erleiden teils lebensgefährliche Verletzungen.

Drei Männer verdecken im Gerichtssaal ihre Gesichter, sie sind angeklagt im Prozess um Geldautomaten-Sprengung in Wiernsheim.
Drei Männer sind angeklagt im Prozess um Geldautomaten-Sprengung in Wiernsheim.

Aussagen während des Prozesses: Angeklagter nach Schüssen in Panik

Panik, fehlende Ortskenntnis sowie Überforderung seien die Gründe für die Geisterfahrt gewesen, hatte der älteste des Trios während des Prozesses vor Gericht ausgesagt. Eine Erklärung, die der vorsitzende Richter als reine Schutzbehauptung und "völlig an den Haaren herbeigezogen" bewertete. Der 30-Jährige habe seine Flucht "unter allen Umständen fortsetzen" wollen, sei bei Dunkelheit und Nässe mit hohem Tempo mit voller Absicht in die falsche Richtung gefahren und habe dabei den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen, so der Richter. Er sah mehrere Mordmerkmale wie Heimtücke und Verdeckungsabsicht gegeben.

Unbekannte Hintermänner versprechen schnelles Geld

Während der Verhandlung hatten die drei niederländischen Staatsbürger mit marokkanischem Hintergrund Geständnisse abgelegt. Sie seien in ihrer Heimatstadt Utrecht für die Tat angeworben worden. Das schnelle Geld sei ihnen versprochen worden, so einer der Täter vor Gericht. Weil er Schulden hatte, habe er zugesagt. "Ein Riesenfehler", wie er eingestand. Die Anweisungen zur Tat seien ausschließlich per Handy gekommen.

"Dass die Verteidigerin ihrem Mandanten eine Opferrolle zuschrieb, war für die Kammer schwer erträglich."

Den Geständnissen der Angeklagten maß das Gericht nur geringen Wert zu. Die Männer hätten nur zugegeben, was ohnehin offensichtlich und zweifelsfrei bewiesen war. Über Strukturen und Hintermänner schwiegen sich die Täter bis zuletzt aus.
Die Verteidigerin des 30-jährigen Todesfahrers kündigte noch im Gerichtssaal an, gegen die Verurteilung wegen Mordes in Revision gehen zu wollen. Sie hatte auf fahrlässige Tötung plädiert und dabei auf die lebensgefährlichen Verletzungen hingewiesen, die ihr Mandant selbst bei dem Zusammenprall erlitten hatte. Die Anwälte der beiden Mittäter wollen eine mögliche Revision prüfen.

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