Wegen des Vorwurfs der Schwarzarbeit muss sich der ehemalige baden-württembergische Fraktionschef der AfD Bernd Gögel seit Montag vor dem Amtsgericht in Pforzheim verantworten. Wegen Unklarheiten bei der Berechnungsgrundlage für angeblich nicht bezahlte Sozialabgaben werde die Verhandlung erst am 16. Mai fortgesetzt, so der Vorsitzende Richter. Außerdem sollen weitere Zeugen, darunter eine Finanzbeamtin sowie erneut ein Betriebsprüfer, geladen werden.
Vorwurf: Löhne veruntreut und vorenthalten
In elf Fällen soll Bernd Gögel Beschäftigten seiner inzwischen aufgelösten Spedition Löhne vorenthalten und veruntreut haben. Das Amtsgericht Pforzheim hatte im November 2022 eine Geldstrafe von rund 27.000 Euro gegen Gögel verhängt. Weil Gögel dagegen Einspruch eingelegt hatte, verhandelt ab Montag das Amtsgericht in Pforzheim über den Sachverhalt. Vermutlich beziehen sich die Vorwürfe auf seine Zeit als selbstständiger Speditionskaufmann vor seiner Laufbahn als Abgeordneter.
Gögel schwieg zum Prozessauftakt
Zum Prozessauftakt am Montag hatte sich Gögel nicht geäußert. Er wolle zunächst keine Angaben machen, so Gögel. Im vergangenen September hatte die Staatsanwaltschaft gegen den AfD-Politiker Ermittlungen wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt eingeleitet.
Gögels Rücktritt als Fraktionschef der AfD
Zum 31. Dezember 2022 hatte der 68-Jährige sein Amt als Fraktionsvorsitzender der AfD im baden-württembergischen Landtag niedergelegt. Seinen Rücktritt begründete er damit, "Schaden von der Fraktion abwenden" zu wollen.
Der ehemals selbständige Speditionskaufmann aus dem Enzkreis war 2016 für die AfD in den Landtag gewählt worden, ein Jahr später wurde er Fraktionschef. Der Ständige Ausschuss des Landtags beschloss im September 2022, die Immunität Gögels aufzuheben.