Die Staatsanwaltschaft forderte in seinem Plädoyer für den 59-jährigen Angeklagten eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren. Während des Prozesses vor dem Baden-Badener Landgericht hatte sich herauskristallisiert, dass im vorliegenden Fall wohl keine Tötungsabsicht von Seiten des Angeklagten bestanden habe. Der Staatsanwalt sah lediglich noch den Vorwurf der Brandstiftung.
Auch der Verteidiger des Angeklagten sah das ähnlich und plädierte auf Bewährung. Der Angeklagte soll im Juli vergangenen Jahres aus Angst vor einer Zwangsräumung im Keller des Hauses, in dem er mit seiner Partnerin wohnte, Feuer gelegt haben. Die 16 Hausbewohner habe er nicht gewarnt, sondern sei geflüchtet, so der Vorwurf. Das Urteil wird Ende Januar erwartet.
Angeklagter gesteht Brandstiftung zum Prozessauftakt
Der Angeklagte, der unter schweren Depressionen leidet, legte zum Prozessauftakt am 13. Januar ein umfassendes Geständnis ab. Er beteuerte zum Teil unter Tränen, dass er niemanden habe verletzen oder gar töten wollen. Er habe sich unmittelbar nach einem Selbstmordversuch in großer Verzweiflung befunden. Als er im Keller Feuer gelegt habe, sei er in Panik geraten und habe den Tatort verlassen, ohne die 16 Hausbewohner zu warnen.
Der Brand war von den Bewohnern schnell bemerkt worden. Dadurch konnten sich alle rechtzeitig in Sicherheit bringen, verletzt wurde niemand.