Eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung

Prostituierte betrügt Senior in Karlsruhe um über 81.000 Euro

Stand
Autor/in
Sebastian Binz
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Louisa Guy
Louisa Guy

Eine Prostituierte wurde am Dienstag vom Amtsgericht Karlsruhe zu einer eineinhalbjährigen Bewährungsstrafe verurteilt, weil sie einen Senioren um Zehntausende Euro betrogen hat.

Ein Senior aus Karlsruhe hat einer Prostituierten Geld geliehen, es aber nie zurückerhalten. Über Jahre hinweg sei er ihren Bitten um Geld nachgekommen – bar und als Überweisung. Der 75-jährige hat akribisch aufgelistet, wann er wie viel Geld an die 40-jährige Prostituierte überwiesen oder ihr in bar übergeben hat.

Prostituierte erfindet Schließfach in der Schweiz

Die 40-Jährige arbeitet seit knapp zehn Jahren als Prostituierte - unter anderem in Karlsruhe. Über einen Zeitraum von knapp zwei Jahren soll sie sich immer wieder Geld von dem Karlsruher Senior geliehen haben, unter dem Vorwand, ein Schließfach in der Schweiz zu haben und das Geld irgendwann zurückbezahlen zu können. Vor Gericht gab sie zu, dass es das Schließfach nicht gibt. Das Gericht bewertet das Vorgehen als "gewerblichen Betrug."

Geschädigter Senior: insgesamt 81.000 Euro gezahlt

Vor Gericht ging es am Dienstag um Einzelzahlungen bis zu 7.500 Euro, insgesamt über 81.000 Euro. Nach Darstellung der Verteidigung sei die Prostituierte davon überzeugt gewesen, es irgendwann zurückzahlen zu können: "Sie hat sich bemüht, Geld beiseitezulegen." Einen Großteil des geliehenen Geldes hätte die 40-Jährige an ihren Sohn in Rumänien und ihre Mutter in Italien überwiesen, einen anderen Teil beim Glücksspiel verloren.

Zwischenzeitlich hätten der 75-Jährige und die 40-Jährige auch gemeinsam in seiner Wohnung gelebt: "Sie hat gesagt, dass sie mich liebt", beteuerte der Geschädigte.

Ich habe eine Beziehung mit ihr geführt. Ich habe gedacht, dass ich sie aus dem Gewerbe wegbekomme, aber der Versuch ist gescheitert.

Die Angeklagte zeichnet ein anderes Bild: "Er hat mich geschlagen und gebissen." Sie sagt aber auch: "Ich hatte ihn auch gern." Gericht und Staatsanwaltschaft bewerten die vorgeblichen Gefühle der 40-Jährigen als Teil des Betrugs am Karlsruher Senior.

Prostituierte war ursprünglich wegen höheren Betrags angeklagt

Ursprünglich war die Prostituierte wegen eines fast doppelt so hohen Betrags in 194 Einzelfällen angeklagt gewesen. Vor Gericht konnte aber nicht nachgewiesen werden, dass neben Überweisungen auch Barzahlungen von dem 75-Jährigen Karlsruher stattgefunden haben. Also wurde die 40-Jährige nur wegen der verbliebenen 50 Überweisungen in Gesamthöhe von 81.000 Euro verurteilt.

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