Am Mittwoch hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe der Klage eines Calwer Kreisrates recht gegeben und die Beschlüsse des Kreises zur Medizinkonzeption 2030 damit für nichtig erklärt. Begründung: er habe die für die Abstimmung nötigen Unterlagen zu spät erhalten. Nun muss der Kreistag erneut über die Reform beraten und abstimmen.
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