Der Mann hatte zu Prozessbeginn die Brandstiftung eingeräumt. Angeblich aus Angst vor einer Zwangsräumung habe er das Feuer im Keller des von ihm bewohnten Hauses gelegt. In seinem Geständnis hatte der Angeklagte betont, dass er niemanden habe verletzen oder gar töten wollen.
Brandstiftung aus Angst vor Zwangsräumung
Er habe sich wegen der anstehenden Zwangsräumung der von ihm und seiner Partnerin bewohnten Wohnung in einem psychischen Ausnahmezustand befunden. Nach der Brandstiftung im vergangenen Juli sei er in Panik davongelaufen. Das Mehrfamilienhaus war zum Tatzeitpunkt von 16 Personen bewohnt. Der Brand wurde schnell entdeckt. Verletzt wurde niemand.
Das Gericht blieb mit seinem Urteil ein halbes Jahr unter der Forderung der Staatsanwaltschaft und folgte dem Antrag der Verteidigung. Die hatte eine Bewährungsstrafe vorgeschlagen. Allerdings ordnete das Gericht eine Psychotherapie an.