Der 58-jährige Patient war am Abend des 2. Mai vergangenen Jahres nach einem Sturz in die Notaufnahme des Helios-Klinikum in Pforzheim eingeliefert worden. Dort randalierte der angetrunkene Mann, weshalb er über mehrere Stunden hinweg fixiert wurde. Dies geschah den Ermittlungen zufolge jedoch ohne richterliche Anordnung. Wann ein Patient fixiert werden darf, ist klar geregelt.
Zudem sei der Patient über weite Strecken unbeaufsichtigt gewesen, teilte die Staatsanwaltschaft in Pforzheim mit. So habe er versuchen können, mit einem Feuerzeug die Fixiergurte zu durchtrennen. Dadurch sei das Feuer entstanden, bei dem der Mann zu Tode kam.
Staatsanwaltschaft Pforzheim sehen Schuld bei Ärzten und Pflegekräften
Vier Ärzten und Pflegekräften, die mit der Behandlung beziehungsweise Betreuung des Verstorbenen befasst waren, wird nun Freiheitsberaubung mit Todesfolge zur Last gelegt, drei weiteren Beihilfe dazu. Dreien der Angeschuldigten wird zudem fahrlässige Tötung vorgeworfen. Bei allen sieben Angeschuldigten geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass sie bei Einhaltung der Regeln den Tod des Patienten hätten verhindern können.
Gegen zwei weitere Bedienstete der Klinik, gegen die zunächst ebenfalls ermittelt worden war, hat sich der anfängliche Tatverdacht aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht bestätigt.
Mitarbeiter des Helios-Klinikums drohen jahrelange Haft
Das Landgericht Karlsruhe hat bislang noch nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden. Daher sei es, so die Staatsanwaltschaft, auch noch nicht absehbar, ob und wann es zu einem Prozess komme.
Bei Freiheitsberaubung mit Todesfolge sieht das Strafgesetzbuch Freiheitsstrafen zwischen drei und fünfzehn Jahren vor, in minder schweren Fällen zwischen einem und zehn Jahren. Für fahrlässige Tötung drohen in der Regel Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen.