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Abwahl von KSC-Vizepräsident Müller war rechtmäßig

Stand
Autor/in
Zurawski, Mathias

Bei der Mitgliederversammlung Ende Februar mit Müllers Abwahl habe es keine formalen Fehler gegeben. Auch die Einberufung der Versammlung durch den Mitgliederrat des KSC sei korrekt abgelaufen, so die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Ein Vereinsmitglied war mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Abwahl vorgegangen und scheiterte jetzt vor dem Landgericht. Die Richterin ging über rein formale Aspekte hinaus. Sie sagte, Müller habe das KSC-Präsidium zerrüttet. Eine Zusammenarbeit sei dem Verein sei nicht mehr zumutbar. Müller wurde unter anderem vorgeworfen, vereinsinterne Informationen weitergeben zu haben.

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Zurawski, Mathias

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