Der junge Autofahrer fuhr laut Polizei mit seinem Wagen am späten Mittwochabend schnell davon, als Beamte ihn kontrollieren wollten.
Der 20-Jährige war mit seinem Auto in der Nähe des Campingplatzes Buchhorn bei Pfedelbach (Hohenlohekreis) unterwegs, als er die Polizeistreife bemerkte, sofort wendete und mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit über Pfedelbach bis nach Öhringen (Hohenlohekreis) davonraste. Innerorts erreichte er mit seinem Auto bis zu 110 Stundenkilometer, gefährdete einen Fußgänger und überfuhr mehrere rote Ampeln.
Betonpoller verhindert Weiterfahrt
Als sich in Öhringen schließlich einer der Streifenwagen vor das Auto des 20-Jährigen in Position bringen konnte, stieß er mit diesem zusammen, streifte einen Baum und fuhr frontal auf einen Betonpoller, der aus dem Sockel gerissen wurde und sich unter dem Auto verkeilte. Laut Polizei stand der 20-Jährige unter Drogen. In seinem Auto fanden die Beamten unter anderem zwei Cannabis-Pflanzen.
Eine Fahrerlaubnis hatte er nicht. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis – ob als Wiederholungstäter oder auch nur im Einzelfall – ist eine Straftat: Laut § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Wurde die Tat fahrlässig begangen, liegt das Strafmaß laut StVG bei einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen.
Die Ermittlungen der Polizei dauern an.