Immer noch ist unklar, ob die Stadt Weinsberg (Kreis Heilbronn) ihren Bürgermeister Stefan Thoma (parteilos) behalten kann. Ab Dienstag soll der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim entscheiden, ob die Bürgermeisterwahl der Stadt Weinsberg (Kreis Heilbronn) wiederholt werden muss oder nicht.
Urteil: Wahl müsste ungültig erklärt werden
Die Wahl sei, so wie sie vor knapp drei Jahren stattgefunden habe, nicht rechtens, hatte das Stuttgarter Verwaltungsgericht geurteilt. Das Landratsamt Heilbronn müsse daher die Wahl für ungültig erklären. Sowohl die Stadt Weinsberg als auch das Landratsamt legten gegen diese Entscheidung Berufung beim Verwaltungsgerichtshof des Landes in Mannheim ein.
Die Mannheimer Richter müssen nun erneut entscheiden, ob der Kläger, ein unterlegener Bürgermeisterkandidat, bei der Wahl benachteiligt wurde. Dieser hatte unter anderem geklagt, weil er weniger Wahlplakate als der Amtsinhaber aufhängen konnte.
Laut VGH wird nach der mündlichen Verhandlung am Dienstag keine Entscheidung verkündet werden.