Revision möglich

Wegen Vorteilsannahme: Löwensteiner Bürgermeister schuldig gesprochen

Stand

Im Mittelpunkt des Prozesses standen Auto-Leasingraten, die eine Baufirma für den Löwensteiner Bürgermeister bezahlt hat. Der Bürgermeister kann noch Revision einlegen.

Das Heilbronner Landgericht hat Klaus Schifferer, Bürgermeister (parteilos) von Löwenstein (Kreis Heilbronn), wegen Vorteilsannahme schuldig gesprochen. Auf ihn kommt eine Geldstrafe in Höhe von 24.000 Euro zu, in 120 Tagessätzen zu je 200 Euro. Zudem wurden auch zwei Bauunternehmer aus Obersulm (Kreis Heilbronn) schuldig gesprochen.

Bauunternehmer stellten Bürgermeister Auto zur Verfügung

Die beiden Bauunternehmer - Senior und Junior - haben demnach ein Fahrzeug geleast und es dem befreundeten Löwensteiner Bürgermeister zur Verfügung gestellt. Knapp ein Jahr soll die Finanzierung gelaufen sein. In Summe geht es um einen Betrag im oberen vierstelligen Bereich. Laut Bauunternehmer sei es immer geplant gewesen, alles korrekt abzurechnen. Das Gericht sah das anders, demnach sei das Auto nur geleast worden für den Bürgermeister. Er habe sich das Auto ausgesucht. Der Senior-Bauunternehmer hat eine Geldstrafe von 30.000 Euro (120 Tagessätze zu 250 Euro) bekommen. Sein Sohn, der eingeweiht war und den Leasingvertrag unterzeichnet hat, wurde zu 90 Tagessätzen zu 180 Euro, also 16.200 Euro in Summe verurteilt.

Gericht: Dienstpflicht nicht verletzt

Laut Gericht hat der Bürgermeister seine Dienstpflichten aber nicht verletzt. Er hat etwa dem Bauunternehmen im Gegenzug unter der Hand keine Aufträge vergeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es bleibt noch eine Woche Zeit, um Revision einzulegen. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, gelten alle drei als vorbestraft.

Der Löwensteiner Bürgermeister Klauf Schifferer ist wegen Vorteilsannahme schuldig gesprochen worden.
Der Löwensteiner Bürgermeister Klaus Schifferer ist wegen Vorteilsannahme schuldig gesprochen worden.

Gericht glaubt den Angeklagten nicht

Schifferer behauptete im Prozess, er sei nicht sicher gewesen, ob ihm das Fahrzeug tatsächlich langfristig gefallen würde. Der befreundete Unternehmer habe ihm deshalb angeboten, das Fahrzeug zu leasen, um es später in seinen Fuhrpark zu übernehmen. Das hielt der Vorsitzende Richter für nicht glaubwürdig. Ein Bauunternehmer würde nur dann ein Auto leasen, wenn er es auch sofort braucht.

Aufgefallen war der fragwürdige Leasingvertrag unter Freunden nur wegen eines Autounfalls, weitreichende Ermittlungen folgten.

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