Die Große Strafkammer des Landgerichts Heilbronn hat den Prozess gegen den Bürgermeister von Löwenstein (Kreis Heilbronn), Klaus Schifferer (parteilos), eröffnet. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Vorteilsannahme vor: Er soll sich die Leasingraten für sein Auto von einem Bauunternehmer bezahlt haben lassen. Auch der Bauunternehmer und sein Sohn müssen sich vor Gericht wegen Vorteilsgewährung verantworten.
Bürgermeister mit Bauunternehmer befreundet
Der Bürgermeister lies sich über seinen Anwalt auf die Sache ein und gab an, eine jahrzehntelange Freundschaft zu dem Bauunternehmer zu pflegen. Er habe, um der Stadt Geld zu sparen, nicht länger mit dem von der Stadt bezahlten Audi e-tron fahren wollen, sondern wollte auf einen geleasten Toyota umsteigen.
Hier wollte er dann nur die geschäftlichen Fahrten der Stadt in Rechnung stellen. Allerdings war er unsicher, ob ihm das Fahrzeug tatsächlich langfristig gefallen würde. Der befreundete Unternehmer habe ihm deshalb angeboten, das Fahrzeug zu leasen, um es später in seinen Fuhrpark zu übernehmen. Eine korrekte Abrechnung sei geplant gewesen.
Staatsanwaltschaft wirft Vorteilsannahme vor
Knapp ein Jahr soll die Finanzierung für das Fahrzeug im Wert von über 33.000 Euro gelaufen sein. In Summe geht es um einen Betrag im oberen vierstelligen Bereich, so das Gericht. Außerdem wies die Staatsanwältin auf jeweils exklusive Grundstücke hin, die von den beiden Mitangeklagten gekauft worden seien. Auch ging ein größerer Bauauftrag an die Firma, bei der mehr bezahlt wurde, als ursprünglich beim Bieterverfahren vorgesehen war. Dass Bürgermeister Schifferer den beiden Mitangeklagten aber tatsächlich Vorteile gewährt habe, konnte nicht nachgewiesen werden.
Gericht sieht viele offene Fragen
Das Gericht wies auf viele offene Fragen hin. Warum zahlte der Bürgermeister das Leasing nicht selbst? Warum hatte er das Fahrzeug auf seine Wünsche zugeschnitten, wenn es doch mittelfristig auch zum Fuhrpark des Unternehmers passen sollte? Wurde eine Carsharing-Vereinbarung im Nachhinein angefertigt? Und wurde das Fahrzeug gewinnmindernd bei der Steuer angegeben, obwohl es die Firma gar nicht benutzte? Steuerhinterziehung könnte also eine weitere Motivation des Unternehmens sein. Zusammenfassend bezeichnete der Vorsitzende Richter Frank Haberzettl die Konstellation als ungünstig.
Ist eine der Schöffinnen befangen?
Zu Beginn der Verhandlung erklärte Haberzettl, eine der beiden Schöffinnen hätte erst kurz vor Beginn der Verhandlung bemerkt, dass sie früher Kontakt zu Schifferer hatte. Ihr Ex-Mann war ebenfalls Bürgermeister. Nach einer Stunde Beratung entschieden sich die Beschuldigten dagegen, einen Ablehnungsantrag gegen die Schöffin zu stellen.
Insgesamt acht Tage sind für die Verhandlung angesetzt. Bei einer Verurteilung drohen Schifferer bis zu drei Jahren Gefängnis oder eine Geldstrafe. Solange der Prozess läuft, möchte er sich auf SWR-Anfrage nicht äußern.