Der Lebensmitteldiscounter Lidl mit Sitz in Bad Wimpfen (Kreis Heilbronn) muss auch plattgedrückte oder beschädigte Dosen zurücknehmen. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden, wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mitteilt.
Lidl-Filiale wies Kunden zurück
Geklagt hatte ein Kunde, der plattgedrückte Dosen abgeben wollte und zurückgewiesen wurde. Im Laden wurde die Vermutung geäußert, der Verbraucher habe die Dosen schon einmal in einem Pfandautomaten abgegeben, weswegen sie so platt seien. Der Kunde beschwerte sich daraufhin bei der Verbraucherzentrale, heißt es.
Diese erhob schließlich Klage vor dem Landgericht Stuttgart und bekam Recht; das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Das Pfand-Logo sei eindeutig erkennbar gewesen, daher müssten Supermärkte Dosen und Mehrweg-Flaschen auch zurücknehmen, wenn sie zerdrückt oder beschädigt sind.
Kein Einzelfall
Immer wieder wird der Verbraucherzentrale zufolge die Rückgabe von Pfand zu Unrecht verweigert. Dabei sei weder ein kaputter Automat noch ein angeblich zu alter Pfandbon ein Grund, denn der sei drei Jahre lang gültig.