Am Montag beschäftigte sich der Kreistag des Hohenlohekreises in Niedernhall mit den Ergebnissen einer neuen Machbarkeitsstudie zur Hohenlohebahn und zur Kochertalbahn. Beide Strecken seien wirtschaftlich zu modernisieren und reaktivieren.
Strecken haben ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis
Die Studie zeigt auf, dass sowohl bei der reinen Elektrifizierung der Hohenlohebahn zwischen Öhringen-Cappel (Hohenlohekreis) und Schwäbisch Hall-Hessental (Kreis Schwäbisch Hall), als auch bei der Bedingung zusätzlicher Halte auf der Strecke einzurichten, ein positiver Kosten-Nutzen-Quotient von 1,4 beziehungsweise 1,47 erreicht wird.
Das sei ein sehr erfreuliches Ergebnis, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamtes Hohenlohekreis. Die Elektrifizierung der Hohenlohebahn sei damit gesamtwirtschaftlich klar vorteilhaft und damit voraussichtlich auch förderfähig. Ähnliches gelte für die Reaktivierung der Kochertalbahn zwischen Waldenburg und Künzelsau (beide Hohenlohekreis).
Elektrifizierung und Reaktivierung
Einerseits könnte die Hohenlohebahn elektrifiziert und gegebenenfalls. mit bis zu fünf weiteren Haltepunkten in Öhringen, Neuenstein und im Gewerbepark Waldenburg (alle Hohnlohekreis) sowie Kupfer/Neukupfer (Kreis Schwäbisch Hall) ausgestattet werden. Zusätzlich könnte die Kochertalbahn reaktiviert und mit bis zu acht Haltepunkten im Gewerbepark Hohenlohe, Kupferzell und Künzelsau (alle Hohenlohekreis) ausgestattet werden. Dazu hatten der Hohenlohekreis und der angrenzende Kreis Schwäbisch Hall bereits 2021 die Studie in Auftrag gegeben.
Die Studie hat sechs Planfälle durchgespielt, die verschiedene Szenarien mit und ohne neue Haltepunkte betrachtet haben. Am Ende wird sich der Kreistag für eine Variante entscheiden müssen.
Förderung wird geprüft
Die Planungs- und Investitionskosten für die reine Elektrifizierung der Hohenlohebahn werden auf netto 110 Millionen Euro, mit zusätzlichen Halten auf netto 122 Millionen Euro geschätzt. Kommt die Reaktivierung der Kochertalbahn dazu, dann werden je nach Streckenführung bis zu 400 Millionen Euro fällig. Welcher Anteil davon förderfähig sei, werde noch geprüft, heißt es.
Als nächster Verfahrensschritt sei beabsichtigt, die Gutachten mit den Anliegergemeinden zu besprechen und eine erste Haltung zu den Projekten einzuholen. Dabei sind auch Fragen wie beispielsweise eine Kostenbeteiligung der Gemeinden an weiteren Planungs- und Investitionskosten zu diskutieren.