Am Landgericht Heilbronn hat am Freitagnachmittag der Prozess um eine möglicherweise mangelhafte Corona-Impfaufklärung begonnen. Die Klägerin wirft einer Heilbronner Ärztin vor, sie nicht über mögliche Risiken aufgeklärt zu haben.
Klägerin sieht schwere Impfschäden bei sich
Die Klägerin habe Anfang 2021 ihre zweite Corona-Impfung erhalten. Kurz darauf sollen unter anderem Lähmungserscheinungen, Kraftlosigkeit und Schmerzen im linken Arm und Bein aufgetreten sein, teilt ihr Anwalt mit. Die Frage, ob Impfschäden vorliegen, werde das Gericht jedoch vorerst nicht klären, so der Richter, vorerst werde nur verhandelt, ob ausreichend aufgeklärt wurde. Die Entscheidung des Gerichts soll Mitte Februar fallen.
Keine Fragen nach vorherigen Impfungen oder Impfreaktionen
Zunächst wurde in der Verhandlung geklärt, wie die Aufklärung und Impfung Anfang 2021 abgelaufen sind. Geimpft wurde die damals 34-jährige Klägerin an ihrem Arbeitsplatz, einem Pflegeheim. Laut Ärztin sei über die Impfung und auch über mögliche Risiken aufgeklärt worden. Auch vor jeder Impfung habe sie gefragt, ob es weitere Fragen gebe. Die Klägerin bestreitet, diese Fragen gestellt bekommen zu haben.
Aus Zeitdruck bei Aufklärung nicht weiter nachgefragt
Auf die Frage, wieso sie nicht selbst direkt vor der Impfung nach möglichen Folgen oder Impfschäden gefragt habe, erklärte die Klägerin dem Richter, sie habe den Aufklärungsbogen zwar unterschrieben, vor Ort sei es jedoch wie bei einer "Massenveranstaltung" zugegangen, weshalb sie keine Möglichkeit für Fragen gehabt habe.
Klägerin nach Corona-Impfung arbeitsunfähig
Die Klägerin, eine angehende Pflegefachkraft, sei nach der zweiten Corona-Impfung so stark erkrankt, dass sie bis heute nicht arbeitsfähig ist. Anfang 2021 war sie 34, sie sei gesund gewesen und habe dann bereits kurz nach der zweiten Corona-Impfung mit dem Impfstoff Comirnaty von BioNTech/Pfizer schwere Symptome gezeigt. Das geht aus einer schriftlichen Mitteilung des Anwalts der Klägerin hervor. Die Gegenseite, also die Ärztin, wollte sich auf SWR-Anfrage nicht zu dem Prozess äußern.
Zusammen mit den Forderungen auf Schadensersatz geht es um insgesamt knapp 340.000 Euro.