145 Kilogramm Restmüll fallen im Schnitt pro Einwohnerin und Einwohner im Jahr in Heilbronn an. Damit ist die Menge vieler Haushalte zu hoch, sagt Markus Hohmann, Abteilungsleiter der Abfallwirtschaft bei den Entsorgungsbetrieben Heilbronn. Noch immer werde der Müll unzureichend getrennt, so Hohmann. Die Kosten für die Entsorgung würden dadurch steigen, die am Ende die Bürgerinnen und Bürger bezahlen müssten.
40 Prozent Bioabfälle in der Restmülltonne
Die mangelnde Mülltrennung bleibt für die Heilbronner Entsorgungsbetriebe weiterhin ein großes Thema. Noch immer landen im Durchschnitt gut 40 Prozent Bioabfälle in der der Restmülltonne, bestätigt Hohmann. Weitere 20 bis 30 Prozent seien Wertstoffe wie Metall, Glas oder Papier.
Dabei ließe sich durch die Mülltrennung Geld sparen. Die Entsorgung des Restmülls sei im Vergleich zum übrigen Müll sehr teuer. Zudem gebe es Kapazitätsgrenzen, so Hohmann. Hinzu komme, dass aus dem Biomüll, der momentan falsch in die Tonnen sortiert wird, zusätzlich Energie gewonnen werden kann.
Desinteresse, Sprachbarrieren und mangelnde Aufklärung
Der Grund für die schlechte Mülltrennung ist laut dem Abteilungsleiter der Abfallwirtschaft nicht nur Bequemlichkeit oder Desinteresse der Menschen. Auch Sprachbarrieren spielen eine Rolle. In kleinen Wohnungen mangele es außerdem oft an Platz, um die Stoffe in verschiedenen Behältern vorzusortieren. In einigen Fällen sei es auch nicht sofort klar, in welche Tonne der Müll nun gehört. Die Stadt setze deshalb vermehrt auf Aufklärung, etwa durch eine Neuauflage der Abfall-App oder Infos auf der Homepage der Entsorgungsbetriebe.
Steigende Kosten für Restmüll auch im Kreis Heilbronn
Die Abfallwirtschaft ist von stark steigenden Kosten geprägt. Durch den nationalen Brennstoffemissionshandel wird künftig auch die Restmüllverbrennung teuerer. Darüber hat der Heilbronner Kreistag in seiner vergangenen Sitzung im April informiert. Um den steigenden Kosten entgegenzuwirken hat der Kreis bereits im Mai 2023 Eckpunkte für ein neues Sammel- und Gebührensystem vorgelegt. Demnach werden ab 2026 grundsätzlich zwölf Mindestleerungen enthalten sein - alle weiteren Leerungen werden gesondert berechnet.