Im Kreistag des Hohenlohekreises wird am 21. Februar ein neuer Landrat gewählt, die Bewerber dazu werden am Mittwoch offiziell benannt. Dass der erste Bürgermeister von Waiblingen (Rems-Murr-Kreis), Ian Schölzel (47), und der Bürgermeister von Neuenstein (Hohenlohekreis), Karl Michael Nicklas (42), ins Rennen gehen, ist schon länger bekannt. Beide Kandidaten sind Mitglieder der Freien Wählervereinigung. Auf den Sieger wartet in jedem Fall viel Arbeit.
Im laufenden Jahr stehe im Hohenlohekreis vor allem auch die Flüchtlingsthematik auf dem Programm. Das hat der aktuelle Landrat Matthias Neth (CDU) zum Jahreswechsel dem SWR gesagt. Neth ist noch bis April im Amt und wird dann Sparkassenpräsident. Laut Neth hofft der Hohenlohekreis 2024 auch auf den Baubeginn eines neuen Landratsamtes, das sogenannte Kreishaus, für rund 700 Mitarbeitende. Schmerzhaft: Die Kosten dafür hatten sich vervielfacht. Rund 70 Millionen Euro stehen allein für den ersten Bauabschnitt im Raum. Zähneknirschend hatte der Kreistag zugestimmt.
Weiteres Thema: Der Bau des neuen Krankenhauses in Öhringen, der bereits läuft und bis Anfang 2025 fertig sein soll. Zudem gibt es einen Schulentwicklungsplan, der die beruflichen Schulen in den Blick nehmen und für die Zukunft rüsten will.
Aufgaben und Rechte eines Landrats
Am Mittwoch wird im Kreistag des Hohenlohekreises der Ablauf der Wahl am 21. Februar festgelegt. In Baden-Württemberg entscheidet nicht die Bevölkerung, wer neuer Landrat wird, sondern der Kreistag. Die größte Fraktion im Kreistag des Hohenlohekreises stellt die CDU vor den Freien Wählern. Der Landrat hat nur in den Ausschüssen ein Stimmrecht, sonst nicht. Der Kreis kümmert sich unter anderem um den öffentlichen Nahverkehr, Straßen und er betreibt Kreiskrankenhäuser.
Doppelfunktion als Vertreter der kommunalen Selbstverwaltung und des Staates
Landräte leiten das Landratsamt und übernehmen hoheitliche Aufgaben aus Landes- und Bundesgesetzen. Dazu gehört auch der Umwelt- und Naturschutz oder die Aufsicht über die Gemeinden. In der Hauptsatzung des Hohenlohekreises steht außerdem, dass der Landrat im Rahmen des Haushaltsrechts über die Aufnahme von Krediten und die Vergabe von Aufträgen bis zu 200.000 Euro selbstständig entscheiden kann.