Die meisten Menschen in der Region Heilbronn-Franken haben in den vergangenen Tagen ihre Heizung schon mal eingeschaltet. Für einige stellt sich in naher Zukunft allerdings die Frage: Welche Heizung soll ich im Keller haben? Denn spätestens ab 2028 müssen 30 Jahre alte Öl- und Gasheizungen ausgetauscht worden sein. Viele haben sich schon darum gekümmert oder tun es gerade, sagt Jürgen Hohl, Innungsmeister der Sanitär- und Heizungsinnung Heilbronn-Hohenlohe. Doch welche Heizung passt am besten zu mir und meiner Wohnlage? Welche Förderungen gibt es vielleicht auch? Und wie steht es um den Zustand der Heizungen in der Region Heilbronn-Franken?
Viele lassen alte Heizung schon jetzt tauschen
Nicht nur in seinem eigenen Betrieb, auch als Innungsmeister bekommt Hohl natürlich mit, dass auch bei anderen Heizungsunternehmen gerade viele Anfragen zum Austausch alter Öl- und Gasheizungen eintrudeln. Er empfiehlt deshalb, sich frühzeitig zu kümmern und das aus zwei Gründen: Einerseits gilt die Austauschpflicht je nach Kommunengröße schon ab 2026 oder erst ab 2028. Und andererseits gebe es aktuell keine Lieferengpässe mehr und auch der Fachkräftemangel sei im Heizungsgewerbe kein Thema, so Innungsmeister Hohl.
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Ab dem 1. Oktober: Verpflichtender Heizungscheck
Zum 1. Oktober treten außerdem Neuregelungen des Gebäudeenergiegesetzes zum verpflichtenden Heizungscheck und dem hydraulischen Abgleich der Heizung in Kraft. Das Gesetz schreibt vor, dass ältere Heizungsanlagen in Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten überprüft und optimiert werden müssen. Diese Pflicht betrifft Heizungen, die Wasser als Wärmemedium verwenden, wie Öl-, Gas- oder Holzheizungen. Wie die Verbraucherzentrale schreibt, könne man mit dem hydraulischen Abgleich die Heizung effizienter machen und Heizkosten einsparen. Dieser empfiehlt sich also ohnehin und der werde auch rege in Anspruch genommen, bestätigt auch Jürgen Hohl.
Förderungen: Diese gibt es und so funktioniert es
Dazu gibt es laut Verbraucherzentrale auch Fördermittel. Genauso können seit August Vermieter von Einfamilienhäusern, Unternehmen und Kommunen auch eine Bezuschussung für den Tausch der Heizung beantragen. Da die Regelung noch recht neu sei, werde die Förderung zwar noch nicht so oft, aber zunehmend mehr angefragt und auch der Heizungstausch bei den Heizungsunternehmen beauftragt.
Allerdings ist die Förderung für den Heizungstausch nicht die einzige, von der beispielsweise Hauseigentümer profitieren können. Hier gibt es eine Übersicht über die verschiedenen Fördermöglichkeiten und Tipps von der Verbraucherzentrale, welche Förderung für wen infrage kommt.
Wärmepumpe oder Biomasse, was passt zu welchem Gebäude?
Der Trend geht derweil hin zu erneuerbaren Energien, allen voran Wärmepumpen und Biomasseheizkraftwerken. Doch was passt zu welchem Gebäude? Die Gebäudehülle, also die Art der Fassade, spiele eine Rolle, erklärt Jürgen Hohl. Blickt man auf diese beiden Heizungsarten, so Hohl weiter, wäre für Einfamilienhäuser die Wärmepumpe die sinnvollere Lösung. Es komme immer auch auf die zu beheizende Fläche an. Denn mit einer Wärmepumpe könne nicht ganz die Heizungstemperatur einer Öl- oder Gasheizung erreicht werden. Das sei aber kein Problem, sondern müsse dann einfach entsprechend eingestellt werden.
Die Biomasseheizung biete den Vorteil, dass sie einen fossilen Brennstoff quasi eins zu eins ersetzen könne, also auch die Heiztemperatur nicht abfalle. Sie benötige allerdings auch mehr Platz und sei komplexer einzubauen, erklärt Hohl. Deshalb würden sich die Kundinnen und Kunden aktuell eher für Wärmepumpen entscheiden. Die dritte Möglichkeit, sogenannte Wärmenetze, seien noch nicht so interessant für die Verbraucher, berichtet der Innungsmeister aus seiner Erfahrung. Hier würden die hohen Betriebskosten die Menschen bisher noch abschrecken, glaubt er.