Das orangegelbe Grabmal, eine 1,55 Meter hohe Statue des verstorbenen Sohnes von Familie Schott, bleibt vorerst auf dem Friedhof in Wallhausen (Kreis Schwäbisch Hall) stehen. Obwohl das Verwaltungsgericht Stuttgart im April entschieden hatte: Es muss weg. Die Klägerfamilie hofft auf ein Berufungsverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim und hat einen entsprechenden Antrag gestellt.
"Große Hürde", die man angehen will
Der Anwalt der Familie, Christoph Keldenich, bestätigt: Er hat beim VGH Antrag auf Berufung gestellt. Keldenich spricht von einer großen Hürde, die man aber versuchen wolle, zu nehmen. Man wolle nichts unversucht lassen. Der VGH muss jetzt entscheiden, ob überhaupt eine Berufung zugelassen wird.
Innerhalb von fünf Wochen muss die Klägerseite dann die Berufung begründen, also zeigen, dass das Urteil falsch ist, Rechtsfehler vorliegen oder es eine grundsätzliche Bedeutung hat. Bis diese Entscheidung gefallen ist, darf die umstrittene Statue in Signalfarbe aber erst einmal stehen bleiben.
Stadtverwaltung: Grabmal passt nicht ins Bild und stört andere
Der Streit schwelt seit Jahren. Familie Schott hat für ihren verstorbenen Sohn ein 1,55 Meter hohes Grabmal in Form einer Statue des Sohnes als Grabmal aufgestellt, in greller orangegelber Farbe. Die Stadt argumentiert, im Antrag sei das Grabmal nur halb so hoch gewesen und auch die Farbe sei so nicht ersichtlich gewesen. Sprich: Das Grabmal ist in dieser Form nicht genehmigt worden. Außerdem hätten sich andere Friedhofsbesucher bei der Stadtverwaltung über die Statue beschwert, sie fühlten sich gestört, so die Verwaltung. Das Grabmal müsse weg. Dagegen hatten die Schotts geklagt.
Verwaltungsgericht vor Ort in Wallhausen
Im April kam es dann zu einem vor Ort Termin mit dem Verwaltungsgericht Stuttgart. Das Urteil damals: Die Verwaltung hat recht, das Grabmal passt nicht ins Gesamtbild, es muss weg. Doch damit will sich die Familie nicht zufriedengeben.