Ein 30 Jahre alter Tunesier, der an Silvester in Heilbronn Polizisten angegriffen hat, ist abgeschoben worden. Das hat das Justizministerium dem SWR bestätigt und weitere Details genannt.
Demnach war der Asylantrag des 30 Jahre alten Tunesiers bereits Ende 2019 abgelehnt worden. Die Identität des Mannes sei damals aber nicht geklärt gewesen und er habe keine Passdokumente gehabt. Daher hätte er nicht abgeschoben werden können, so ein Sprecher des Ministeriums.
Erst als er die Kopie seines tunesischen Reisepasses vorlegte, hätte das tunesische Konsulat einen Ersatzpass ausstellen können. Außerdem sei von den Behörden geprüft worden, ob familiäre Gründe des Mannes möglicherweise einer Abschiebung entgegen stünden. Das sei von den Behörden jedoch verneint worden.
Polizisten attackiert
In der Silvesternacht hatte der 30-Jährige auf dem Heilbronner Marktplatz unkontrolliert Feuerwerk gezündet und mehrere Polizisten attackiert, als diese seine Personalien aufnehmen wollten. Nur wenige Tage danach war er dafür in einem "beschleunigten Verfahren" zu neun Monaten Haft verurteilt worden. Der Gerichtsprozess hatte auch bundesweit Schlagzeilen gemacht.
Erstmals beschleunigtes Verfahren in Heilbronn Nach Angriff auf Polizei an Silvester: Haftstrafe für 30-Jährigen
Das Amtsgericht Heilbronn hat einen 30-Jährigen wegen Widerstands gegen Polizisten zu einer Haftstrafe von neun Monaten verurteilt. Das Urteil fiel im "beschleunigten Verfahren".
Tunesier muss Haftstrafe nicht mehr verbüßen
Der Sonderstab "Gefährliche Ausländer" im Justizministerium befasste sich mit dem Heilbronner Fall und beschleunigte das komplexe ausländerrechtliche Verfahren. Der jetzt abgeschobene Tunesier muss in seinem Heimatland die deutsche Haftstrafe wohl nicht weiter absitzen, sollte er aber nochmal nach Deutschland einreisen, dann greift ein jetzt bestehender Haftbefehl. Er müsste dann also die noch offene Strafe weiter verbüßen.
Sonderstab mit dreistelliger Fallzahl
Den Sonderstab "Gefährliche Ausländer" gibt es im Justizministerium seit 2018. Er kümmert sich um ausländische Mehrfach- und Intensivtäter sowie um Ausländer, die die Sicherheit des Landes gefährden. Der Sonderstab bearbeitet derzeit nach Angaben des Ministeriums eine mittlere dreistellige Zahl an Fällen. Ziel ist, alle Behörden zusammenzubringen, um schnelle Abschiebungen zu ermöglichen. Ausländerrechtliche Verfahren seien sehr komplex, heißt es.
Viele Identitäten ungeklärt
Wenn Personen nicht zeitnah abgeschoben werden könnten, dann kümmere sich der Sonderstab auch um ausländerrechtliche Sanktionen im Inland. Insgesamt gibt es in Baden-Württemberg fast 12.800 abgelehnte Asylbewerber, die eigentlich ausreisen müssten, aber geduldet werden, weil ihre Identität ungeklärt ist. Auch hier versucht der Sonderstab, Fälle zu klären, etwa durch die Auswertung von Mobiltelefonen oder Datenträgern.