Retter sollen schneller am Einsatzort sein

Landtag beschließt neues Rettungsdienstgesetz für BW

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Der baden-württembergische Landtag hat einem neuen Rettungsdienstgesetz zugestimmt. Es sieht vor, dass Einsatzkräfte schneller vor Ort sind und Ersthelfer per App informiert werden.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am Mittwoch einer Neufassung des Rettungsdienstgesetzes mehrheitlich zugestimmt. Das neue Gesetz sieht vor, dass Rettungskräfte künftig in 95 Prozent der Fälle innerhalb von zwölf Minuten am Unfallort sein sollen. Zuvor galt eine Zeitspanne von 10 bis 15 Minuten für Rettungswagen (RTW) - aber selbst die 15-Minuten-Vorgabe wurde in den meisten Landkreisen gerissen.

Laut Innenministerium betrifft die neue Frist von zwölf Minuten die Planung der Rettungsdienstversorgung. Sie ist also entscheidend etwa für die Frage, wie viele Rettungswagen es wo braucht. Einen Anspruch darauf, dass der Rettungswagen auch tatsächlich in der festgelegten Frist vor Ort ist, gibt es aber nicht, so ein Sprecher des Ministeriums.

Das neue Gesetz ermöglicht auch eine stärkere Differenzierung zwischen den Notfällen. So mache es etwa einen Unterschied, ob jemand einen Herz-Kreislauf-Stillstand habe oder sich das Schlüsselbein gebrochen habe, sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU). "Einmal geht es wirklich um Sekunden und beim anderen Mal ist es im Grunde egal, ob der RTW nach zehn Minuten, nach 15 Minuten da ist, oder ob der Patient nach 15 Stunden eine Behandlung erhält", sagte Strobl.

Ersthelfende sollen künftig per App benachrichtigt werden

Zudem werden die Grundlagen für einen Telenotarzt und für die Alarmierung von Ersthelfenden per Smartphone-App geschaffen. Mit der App sollen Ersthelferinnen und Ersthelfer in der Nähe des Notfalls von der Leitstelle alarmiert werden, um dann bis zum Eintreffen des Rettungswagens Hilfe leisten können.

Opposition reagiert enttäuscht

Scharfe Kritik kam von der Opposition. "Das Gesetz bleibt weit hinter den selbst geweckten Erwartungen zurück", sagte der FDP-Abgeordnete Nico Weinmann. In der Anhörung habe es heftige Kritik an unbestimmten Rechtsbegriffen und praxisfernen Regeln gegeben. Das Innenministerium habe sich aber einer Überarbeitung verschlossen. "Am Ende werden wohl ohnehin die Gerichte über dieses Gesetz befinden müssen", sagte Weinmann. Der AfD-Abgeordnete Hans-Jürgen Goßner sprach von einem "himmelschreienden Murks". Die Planungsparameter seien angreifbar, zweifelhaft, lückenhaft und nicht nachvollziehbar.

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