Bei einer Kontrolle eines Supermarktes in Biberach ist dem Zoll der Honig aufgefallen, dem ein potenzfördernder Wirkstoff zugesetzt ist. Der Stoff Sildenafil sei in Deutschland verschreibungspflichtig, so der Zoll in einer Mitteilung. Es ist derselbe Wirkstoff, der auch in der Potenzpille Viagra enthalten ist. Somit falle dieser Honig unter das Arzneimittelgesetz und dürfe nicht frei verkauft werden.
Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz
Der Fund war ein Zufall. Eigentlich wurde kontrolliert, ob die im Supermarkt verkauften Kaffee- und Tabakwaren ordnungsgemäß versteuert wurden. Nun laufe ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz gegen den Besitzer des Supermarktes. Mediziner und Verbraucherschutzorganisationen warnten regelmäßig, dass die Einnahme ohne ärztliche Beratung gesundheitliche Schädigungen hervorrufen könne, so der Zoll.