Bezirksgericht verhandelt Fall "Hefenhofen"

Prozess gegen Thurgauer Pferdehalter wegen Tierquälerei

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Vor dem Bezirksgericht Arbon im Kanton Thurgau muss sich ab Mittwoch ein Pferdehalter aus Hefenhofen wegen Tierquälerei verantworten. Der Fall beschäftigt die Behörden schon seit Jahren.

Das Bezirksgericht Arbon setzt sich ab Mittwoch mit einem schweren Fall von Tierquälerei auseinander. Insgesamt fünf Beschuldigte stehen vor Gericht, Hauptangeklagter ist ein Pferdehalter aus Hefenhofen im Thurgau. Ihm und zwei weiteren Beschuldigten wirft die Staatsanwaltschaft unter anderem mehrfache Tierquälerei, Vergehen gegen das Tierseuchengesetz sowie gewerbsmäßige Widerhandlung gegen das Lebensmittelgesetz vor.

Tiere vernachlässigt und nicht artgerecht gehalten

Der 53-jährige Mann soll seine rund 250 Tiere, darunter vor allem Pferde, aber auch Schafe, Rinder, Schweine und Hühner, über Jahre hinweg ungenügend gepflegt, nicht artgerecht und unter schlechten Bedingungen in Hefenhofen gehalten haben. Viele Tiere waren abgemagert und verdreckt. Bei einem Großeinsatz der Polizei auf dem Hof im Jahr 2017 wurde der Pferdehändler schließlich festgenommen. Die Pferde wurden eingeschläfert oder an neue Halter vermittelt.

Geschäfte mit kranken und verletzten Ferkeln

Zwei weitere Beschuldigte sollen laut Anklage kranke und verletzte Ferkel, die in eine Metzgerei geliefert worden waren, nicht getötet, sondern zur Mästung an den Hauptangeklagten weitergegeben und nach der Mästung zur Schlachtung zurückgenommen haben. Zwei anderen Männern wird vorgeworfen, nach der Hofräumung versucht zu haben, beschlagnahmte Tiere abzutransportieren.

Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafe

Die Thurgauer Staatsanwaltschaft fordert sechseinhalb Jahre Haft und eine Geldstrafe für den Hauptbeschuldigten, außerdem soll er 20 Jahre keine Tiere mehr halten dürfen. Der Prozess ist auf mehrere Verhandlungstage angesetzt, das Urteil wird noch im März erwartet.

Im Zusammenhang mit dem Fall "Hefenhofen" stehen auch die Behörden in der Kritik. Die Thurgauer Regierung hat Fehler im Umgang mit dem Tierquäler eingeräumt. Der Kantonstierarzt muss sich in einem separaten Prozess verantworten.

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SWR

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