In der Affäre um illegale Parteispenden hat die AfD eine weitere juristische Schlappe erlitten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte am Donnerstag ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin aus dem Jahr 2021, wonach die AfD eine hohe Strafzahlung wegen der Annahme der Spende leisten muss. Die Spende war von zwei Unternehmen aus der Schweiz kurz vor der Bundestagswahl 2017 an den Kreisverband der AfD Bodenseekreis überwiesen worden, wie das Oberverwaltungsgericht mitteilte.
Parteien dürfen keine anonymen Spenden annehmen
Da das Parteiengesetz Parteien verbietet, anonyme Spenden anzunehmen, hatte die Bundestagsverwaltung gegenüber der AfD Sanktionszahlungen in Höhe von rund 396.000 Euro festgesetzt. Das entspricht dem dreifachen Spendenbetrag.
Die AfD hatte die Auffassung vertreten, dass es sich bei den in mehreren Tranchen überwiesenen rund 132.000 Euro, die vor der Bundestagswahl 2017 auf dem Konto des Kreisverbands der damaligen Spitzenkandidatin Alice Weidel eingegangen waren, um direkte Zuwendungen an Weidel gehandelt habe. Daher würden diese nicht unter das Parteiengesetz fallen, so die Argumentation der AfD. Schließlich sei das Geld damals mit dem Verwendungszweck "Wahlkampfspende Alice Weidel Socialmedia" überwiesen worden.
Überweisung auf Parteikonto ausschlaggebend
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg folgte nun hingegen der Sichtweise des Verwaltungsgerichts. Aufgrund der Umstände des Einzelfalles, zu denen die Überweisung auf das Parteikonto gehöre, stelle sich die Spende als Partei- und nicht als Direktspende dar, teilte das Gericht mit. Die Revision wurde nicht zugelassen.