Der Eingang des Verfassungsgerichtshofes für das Land Baden-Württemberg.

Kritik gegen Gesetz zum Kauf von landwirtschaftlichen Grundstücken

Pfullendorf und Meßkirch gehen vor Verfassungsgerichtshof

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Kommunen ist derzeit vorgeschrieben, dass sie den Kauf von Grundstücken vom Landwirtschaftsamt genehmigen lassen müssen. Das wird nun ein Fall für den Verfassungsgerichtshof.

Die Städte Pfullendorf und Meßkirch im Kreis Sigmaringen gehen gegen das Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG) vor - mit einem sogenannten Normenkontrollantrag. Das Gesetz, das im Jahr 2010 in Kraft getreten ist, sieht vor, dass das Landwirtschaftsamt den Kauf und Verkauf von land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken ab einem Hektar Größe grundsätzlich genehmigen muss. Weitere Kommunen haben sich angeschlossen. Am Montag ist am Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg in Stuttgart eine mündliche Verhandlung.

Kommunen üben Kritik: Ein "unsinniges Gesetz"

Der Bürgermeister von Meßkirch, Arne Zwick (CDU), spricht gegenüber dem SWR von einem unsinnigen Gesetz, das kein Mensch brauche. Er kritisiert das Agrarstrukturverbesserungsgesetz als bürokratisch. Außerdem sei es ungerecht, dass dieses für Bund, Land und Kirchen nicht gelte. Und bei den Kommunen nur dann, wenn das betroffene Grundstück bereits im Flächennutzungsplan auftauche. So aber sei es unmöglich, vorausschauend Grundstücke zu kaufen, so Zwick.

Verhandlung soll mehrere Wochen dauern

Dem Normenkontrollantrag haben sich die Kommunen Stockach, Mengen und Herbertingen sowie der Städte- und Gemeindetag in Baden-Württemberg angeschlossen. Am Verfassungsgerichtshof entscheiden darüber nun neun Richter. Es werde voraussichtlich mehrere Wochen dauern, bis der Beschluss feststehe, sagte eine Gerichtssprecherin.

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