Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Gebühren für Anwohnerparken in Konstanz auf Prüfstand

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Die Stadt Konstanz muss beim Thema Anwohnerparken ihre Gebühren überprüfen. Die Satzung ist nichtig. Grund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.

Die Gebühren für das Bewohnerparken in Konstanz müssen überarbeitet werden. Grundlage dafür ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Die Stadt Konstanz hatte im vergangenen Jahr beschlossen, die Gebühren für das Anwohnerparken von rund 30 auf 150 Euro zu erhöhen. Weil die Stadt aber nur eine Satzung und keine Rechtsverordnung erlassen hatte, ist dies nun unwirksam. Das hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, in einer Verhandlung über das Freiburger Anwohnerparken.

In Konstanz gilt Übergangslösung

Wie die Stadt Konstanz mitteilte, warte man nun auf eine entsprechende Rechtsverordnung des Landes. Bis dahin gelte in Konstanz eine Übergangslösung. Bewohnerparkausweise, die bald ablaufen, bleiben bis Ende September gültig. Einen extra Verlängerungsantrag brauche es dafür nicht, heißt es von der Stadt. Wer einen neuen Parkausweis beantragt, bekommt eine vorübergehende Ersatzbescheinigung, ebenfalls bis Ende September. Beides sei kostenlos. Wie Konstanz mit Anwohnerinnen und Anwohnern umgeht, die die höhere Gebühr bereits gezahlt haben, hat die Stadt noch nicht mitgeteilt.

Wegweisendes Urteil zum Anwohnerparken

Nachdem die bundesweite Obergrenze für Anwohnerparkgebühren gekippt wurde, hatte Freiburg diese deutlich erhöht. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte die Freiburger Regelung jedoch aus drei Gründen für unzulässig. Zum ersten hätte die Stadt anstelle einer Satzung eine Rechtsverordnung erlassen müssen. Zweitens stufte das Gericht verschiedene in dem Regelwerk enthaltene Ermäßigungen aus sozialen Gründen als unzulässig ein. Drittens seien die Gebührensprünge, die für unterschiedlich lange Fahrzeuge vorgesehen waren, zu groß.

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