Prozess wegen fahrlässiger Tötung

Amtsgericht Riedlingen stellt Verfahren gegen Bauhofmitarbeiter ein

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Das Amtsgericht Riedlingen hat das Verfahren gegen zwei Mitarbeiter des Bauhofs von Langenenslingen gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Sie waren der fahrlässigen Tötung angeklagt.

Das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen zwei Mitarbeiter des Bauhofs von Langenenslingen (Kreis Biberach) ist gegen Zahlung einer Geldauflage vorläufig eingestellt worden. Sie waren angeklagt, weil ein 77-jähriger Mann auf einem spiegelglatten Weg ausgerutscht und später im Krankenhaus verstorben war.

Tod nach OP im Krankenhaus

Mehrere Zeugen hätten bestätigt, dass es an dem Tag Ende Dezember 2022 in Langenenslingen und der Region Bodensee-Oberschwaben sehr winterlich gewesen sei, so eine Sprecherin des Gerichts gegenüber dem SWR. Die Unglücksstelle sei noch mittags, als der Mann stürzte, spiegelglatt gewesen - obwohl die Bauhof-Mitarbeiter dort bereits einmal gestreut hatten. Warum das so war, das konnte am Dienstag in der Verhandlung nicht geklärt werden. Ein Gutachter bestätigte dem Gericht aber, dass die Belastungen durch die Operation nach dem Sturz zum Tod des gesundheitlich vorbelasteten Mannes geführt hätten.

Die Verteidigung hatte zunächst auf Freispruch plädiert, sich aber schließlich mit der Staatsanwaltschaft und der Richterin auf eine vorläufige Einstellung des Verfahrens geeinigt: gegen Zahlung von 600 beziehungsweise 500 Euro durch die beiden Angeklagten. Die Einstellung wird endgültig, wenn sie gezahlt haben.

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