Der Deutsche Ethikrat differenziert beim Thema Sterbehilfe zwischen Sterbebegleitung, Sterbenlassen, Tötung auf Verlangen und Assistierter Suizid. In der aktuellen Debatte geht es um den assistierten Suizid. Aktuell ist nur das Überlassen eines todbringenden Medikaments an den Patienten für Ärzte und Ärztinnen straffrei, nicht aber die Verabreichung. Für diese Regelung gibt es aktuell zwei Reformvorschläge.
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