Ab 2024 sollen keine neuen Öl- oder Gasheizungen mehr eingebaut werden dürfen - so sieht es ein Gesetzentwurf vor, den der Bund vor zwei Monaten vorgelegt und das Bundeskabinett am Mittwochvormittag beschlossen hat. Seitdem gibt es Streit und viele Fragen. Auch im baden-württembergischen Landtag war das Heizungsverbot rund um das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) am Mittwoch Thema. Die AfD hatte es auf die Tagesordnung setzen lassen.
AfD-Fraktion im BW-Landtag hält GEG für nicht finanzierbar
Laut dem nun beschlossenen Gesetzentwurf sollen neu eingebaute Heizungen ab dem kommenden Jahr "möglichst" zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Aus Sicht der AfD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag ist der Einbau einer Wärmepumpe für die meisten Hauseigentümerinnen und -eigentümer nicht finanzierbar. Laut dem AfD-Landtagsabgeordneten Joachim Steyer, der von Beruf Heizungsinstallateur ist, müssen Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer bis zu 220.000 Euro für einen Hausumbau samt Wärmepumpe investieren.
Die Grünen im Landtag halten die Aussagen der AfD für Lügengeschichten. Andre Baumann, Staatssekretär im grün-geführten Umweltministerium, betonte, dass kein Mensch bei der Finanzierung im Stich gelassen werde. Schon jetzt würden Wärmepumpen mit bis zu 40 Prozent gefördert, weitere Unterstützung sei in Planung - vor allem für finanzschwache Haushalte.
Für die SPD muss die Wärmewende sozial vertretbar sein. Die FDP betonte, dass außer Wärmepumpen auch E-Fuels, Bio-Methan und Wasserstoff eine Option seien. Deutliche Kritik am geplanten Gesetz des Bundes kommt von der CDU-Fraktion, die sich damit vom grünen Koalitionspartner absetzt. Gemäß der Linie der Bundespartei lautet ihre Kritik: das Gesetz verursache immense Kosten und verunsichere viele Bürgerinnen und Bürger.
"Klimaboni" sollen beim Austausch von Heizungen finanziell unterstützen
Tatsächlich machen sich die Menschen im Land Sorgen, weil sie sich eine Wärmepumpe nicht leisten können. Der Gesetzentwurf beinhaltet einige Ausnahmeregelungen, beispielsweise für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, die über 80 Jahre alt sind oder für Gasheizungen, die mit Wasserstoff betrieben werden können. Eine Pflicht zum Austausch alter Anlagen gibt es nicht, wenn diese repariert werden können. Im Fall einer Havarie - also wenn die Heizung irreparabel ist - ist der Einbau einer Gas- und Ölheizung übergangsweise erlaubt. Innerhalb von drei Jahren soll die Anlage dann aber das 65-Prozent-Ziel einhalten müssen. Am Bestandsschutz für bereits installierte Öl- und Gasheizungen bis zum Jahr 2045 soll sich aber auch mit dem neuen Gesetzesentwurf nichts ändern.
Außerdem soll das Gesetz laut Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) nicht dazu führen, dass Menschen gezwungen seien, ihre Häuser zu verkaufen, weil sie sich nicht an die Anforderungen halten könnten. Es gebe großzügige Übergangsfristen und Ausnahmen.
Debatte um Verbot von neuen Öl- und Gasheizungen Kommentar: "So wird das nie was mit dem Klimaschutz"
Die Bundesregierung will neue Öl- und Gasheizungen ein Jahr früher verbieten - das sieht ein erster Gesetzesentwurf vor. Die BW-Regierung streitet darüber. Ein Kommentar.
Unterstützung für Menschen mit geringem Einkommen
Für Menschen, die Sozialtransfers bekämen, solle die Pflicht entfallen, von 2024 an jede neueingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Sie sollen außerdem verstärkt einen Anspruch auf eine staatliche Förderung haben, falls sie ihre Heizung austauschen wollen. Darunter fallen unter anderem Menschen, die Wohngeld, Kindergeld oder Bürgergeld empfangen. Die Finanzierung des neuen Förderprogramms sei gesichert. Das bestehende Fördervolumen werde aufgestockt.