Aufarbeitung der Pandemie gefordert

Jetzt keine Corona-Maßnahmen mehr - Maskenregeln weiter möglich

Stand

Schon seit März sind die Corona-Maßnahmen des Landes aufgehoben. Am Freitag liefen auch die letzten Maßnahmen des Bundes aus, seit Samstag gelten sie nicht mehr. Was ändert sich?

Nach drei Jahren in der Pandemie haben zu Ostern auch die letzten bundesweiten Corona-Vorgaben im Infektionsschutzgesetz geendet. Bereits zum 1. März 2023 hatte die Landesregierung die Corona-Verordnung für Baden-Württemberg aufgehoben. Nun entfallen seit dem 8. April auch die verbliebenen Schutzmaßnahmen. 

Bis jetzt mussten Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen noch FFP2-Masken tragen. In Arztpraxen und ambulanten medizinischen Einrichtungen galt die Maskenpflicht außerdem noch für Patientinnen und Patienten.

Weiter Maskenregeln in Praxen und Kliniken möglich

Ärzte und Ärztinnen mit eigener Praxis dürfen dort auch nach Ende der Maskenpflicht noch das Tragen einer Maske vorschreiben. Das betonte eine Sprecherin der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg auf SWR-Anfrage.

Ob viele Praxen dies auch durchsetzen, ist allerdings fraglich - denn in jedem Fall durchsetzen können Ärztinnen und Ärzte so eine gesonderte Maskenpflicht nicht. Es gilt trotzdem eine Behandlungspflicht. Das heißt: Wer sich weigert, eine Maske zu tragen, könne nicht einfach weggeschickt werden, sondern müsse zum Beispiel auf Randzeiten der Sprechstunde verwiesen werden.

"Kliniken sind es gewohnt, auch unabhängig von Corona zum Schutz ihrer Patienten Hygienemaßnahmen festzulegen", sagte der Chef der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß. Mit dem Auslaufen der letzten gesetzlichen Corona-Maßnahmen trete man in eine neue Phase im Umgang mit dieser Erkrankung ein. "Krankenhäuser werden dann individuell nach der jeweiligen Situation entscheiden, welche Maßnahme sie ergreifen." Abhängig sein werde dies etwa von der Patientenklientel und sicherlich auch je nach Bereich der Klinik. 

Bei Corona gebe es seit vielen Monaten keine bedrohliche Situation mehr, sagte Andreas Gassen, Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). "Vor diesem Hintergrund ist es folgerichtig, dass auch die Maskenpflicht für Patientinnen und Patienten in Praxen endet."

Forderungen nach politischer Aufarbeitung der Corona-Pandemie

Gleichzeitig fordert Gassen, die Pandemie aufzuarbeiten. Alle ergriffenen staatlichen Maßnahmen müssten nun genau auf ihre Wirksamkeit hin untersucht werden, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. "Ich sehe im Moment allerdings noch nicht, dass man das ernsthaft angeht."

Es gehe um Lehren für die Zukunft, betonte Gassen. Dabei würde sich dann auch zeigen, ob Deutschland im Vergleich mit anderen Ländern wirklich besser durch die Pandemie gekommen sei, wie das von der Politik jetzt dargestellt werde. Er selbst nannte den Umgang mit den Kindern hierzulande kritikwürdig. "Wir haben uns mit den langen unnötigen Schulschließungen an unseren Kindern versündigt."

Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz forderte eine Nachbereitung der Pandemie. "Wer die Pandemie konsequenzlos für beendet erklärt, hat nichts daraus gelernt", sagte Vorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. "Denn ohne bundesweit geltende Schutzpläne schlittert Deutschland bei der nächsten Pandemie erneut in die Katastrophe."

Die Forderungen nach Evaluation der Corona-Maßnahmen werden auch von Politikerinnen und Politikern der FDP und CDU unterstützt. Zudem müsse die Erforschung länger anhaltender Beschwerden nach Corona-Infektionen vorangetrieben werden.

Ende der Corona-Maskenpflicht: Gesundheitsminister hält das für vertretbar

Dass die Maskenpflicht jetzt überall ausläuft, ist laut Landesgesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) vertretbar. "Das Coronavirus ist noch da, stellt uns aber nicht mehr vor enorme Belastungen wie noch in den vergangenen Herbst- und Winterwellen", sagte der Minister am Mittwoch in Stuttgart. Beim Kontakt mit vulnerablen Gruppen sei jedoch weiterhin Vorsicht geboten. Und es gelte nach wie vor: Wer krank ist, solle zu Hause bleiben, so der Minister.

Unabhängig von den rechtlichen Vorgaben empfiehlt das baden-württembergische Sozialministerium für vulnerable Personen sowie deren Kontaktpersonen, weiterhin die entsprechenden Schutzmaßnahmen einzuhalten. Das gelte besonders dann, wenn Atemwegserkrankungen gehäuft auftreten. Meistens ist das in den Wintermonaten der Fall, kann aber auch in den wärmeren Frühlings- und Sommermonaten vorkommen.

Auch nach Einschätzung des Sozialverbands VdK sollte man bei Besuchen älterer Menschen weiter den Einsatz von Tests oder Masken in Betracht ziehen. "Nach dem Auslaufen der verpflichtenden Corona-Schutzauflagen setzen wir darauf, dass die Menschen freiwillig verantwortungsbewusst handeln", sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele. Wer zum Osterfest seine betagten oder kranken Eltern zu Hause oder im Pflegeheim besucht und unterwegs in Bus oder Bahn viel Kontakt mit anderen Menschen hatte, solle Schutzmaßnahmen berücksichtigen, so Bentele.

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