Vorschriften seien nicht erfüllbar

Cannabis Clubs in BW klagen gegen Auflagen

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Hendrik Huber

Seit einigen Wochen gibt es grünes Licht für den Cannabis-Anbau in BW. Doch die Vereine haben Auflagen bekommen. Einige davon halten sie für rechtswidrig und klagen dagegen.

Wegen aus ihrer Sicht rechtswidriger Auflagen für den Cannabis-Anbau wollen drei sogenannte Social Clubs aus Baden-Württemberg vor Gericht ziehen. Der Verein CSC Grüne Liebe Rhein-Neckar aus Mannheim, der Cannabis Club Pforzheim 2023 und der Cannabis Club Südwest aus Achern (Ortenaukreis) kündigten über ihren Rechtsanwalt an, jeweils gegen die Genehmigungsbescheide des Regierungspräsidiums Freiburg zu klagen. Damit wollten sie auch Klarheit für andere Vereine in Deutschland schaffen, allein in Baden-Württemberg gehe es um eine zweistellige Zahl.

Was Cannabis Social Clubs bisher dürfen

Das Regierungspräsidium als Erlaubnisbehörde hatte Mitte November mitgeteilt, dass die ersten Cannabis Social Clubs in Baden-Württemberg die Erlaubnis zum gemeinschaftlichen, nicht gewinnorientierten Anbau von Cannabis erhalten hätten: jene in Achern und Mannheim. Bei der Behörde lägen mehrere Dutzend Anträge von Anbauvereinigungen vor, die nacheinander bearbeitet würden.

Vereine: Diese Auflagen sind nicht erfüllbar

Die Vereine monieren unter anderem, dass werktags von 9.00 bis 17.00 Uhr eine ständige Rufbereitschaft eingerichtet werden soll und innerhalb einer halben Stunde ein Vereinsmitglied vor Ort sein müsse, wenn die Behörde den Anbau überprüfen wolle. Schon bei einem einmaligen Verstoß könne die Erlaubnis widerrufen werden, hieß es.

Diese Auflage ist für uns schlicht nicht zu jedem Zeitpunkt erfüllbar.

Franco Halfar erklärt: "Alle Verantwortlichen im Verein sind berufstätig und haben Verpflichtungen gegenüber ihren Arbeitgebern." Ferner wird krisitiert, dass das Gehalt von Vorstandsmitgliedern auf die Grenze der geringfügigen Beschäftigung beschränkt werden soll. Das betreffe also genau die Menschen, die die gesamte Verantwortung für den ordnungsgemäßen Anbau, die Einhaltung von Grenzwerten zum Gesundheitsschutz der Mitglieder oder die Zahlung von Steuern trügen.

Kritik: Mehr Auflagen in BW als in anderen Bundesländern

Matthias Caroli vom CSC Grüne Liebe Rhein-Neckar kritisierte, dass die Vereine in Baden-Württemberg schon viele Anforderungen allein für den Antrag erfüllen müssten, etwa Kostenkalkulationen. "Andere Bundesländer fordern das nicht. Gleichzeitig geben die ersten Vereine in anderen Teilen Deutschlands schon Cannabis ab, ohne dass ihnen ähnliche Auflagen erteilt wurden."

Nach der teilweisen Freigabe von Cannabis für Erwachsene und für den privaten Anbau mit zahlreichen Vorgaben war am 1. Juli eine zweite Stufe in Kraft getreten. Nicht kommerziellen Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern wird es damit ermöglicht, an den Start zu gehen. Volljährige Menschen können Cannabis gemeinsam anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben. Die Clubs brauchen aber eine behördliche Erlaubnis.

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