Für mögliche Wahl am 23. Februar

Wahlhelfer für die Bundestagswahl werden - Überblick zu Aufgaben, Voraussetzungen und Entschädigung

Stand
Autor/in
Mirela Delić

Für die Bundestagwahl 2025 werden allein in Baden-Württemberg 80.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Aber wie werde ich Wahlhelfer und was sind dann meine Aufgaben?

Stimmzettel ausgeben, zählen, protokollieren: Ohne ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wäre eine Wahl nicht möglich. Sie sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung einer Wahl. Für die Bundestagswahl, die voraussichtlich am 23. Februar 2025 stattfindet, werden deutschlandweit bis zu 650.000 Wahlhelfer benötigt - in Baden-Württemberg sind es rund 80.000. Doch wie kann ich überhaupt Wahlhelfer werden?

Hier die Antworten auf alle wichtigen Fragen:

Was muss ich tun, um Wahlhelfer bei der Bundestagswahl zu werden?

Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden vor jeder Wahl von den zuständigen Gemeindebehörden berufen. Es sollen möglichst Wahlberechtigte aus der jeweiligen Gemeinde sein, idealerweise aus dem entsprechenden Wahlbezirk.

Wer Wahlhelfer werden will, kann sich direkt bei der Gemeinde melden, in deren Wählerverzeichnis man eingetragen ist. In vielen Orten ist eine Anmeldung auch digital über ein Onlineformular möglich - wie in Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim oder in Freiburg.

Wer kann Wahlhelfer werden?

Jeder Wahlberechtigte in Deutschland kann sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer zur Verfügung stellen. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen selbst wahlberechtigt sein, daher gelten einige Voraussetzungen - wie ein Mindestalter von 18 Jahren oder der Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft.

Wahlhelfer müssen ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und dürfen während ihrer Tätigkeit kein Zeichen sichtbar tragen, das auf ihre politische Überzeugung hinweist. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer dürfen in Ausübung ihres Amtes ihr Gesicht nicht verhüllen.

Warum gibt es Wahlhelfer?

Die Wahlen werden in Deutschland nicht durch die staatliche Verwaltung, sondern durch unabhängige Wahlorgane durchgeführt. Dafür braucht es bei jeder Wahl Menschen, die dieses Ehrenamt übernehmen. Das Engagement als Wahlhelfer ist also Dienst für die Demokratie und ermöglicht freie Wahlen.

Wie setzt sich ein Wahlvorstand zusammen?

Jeder Wahlraum hat einen Wahlvorstand. Dieser setzt sich aus den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern zusammen und besteht aus:

  • einer Wahlvorsteherin oder einem Wahlvorsteher
  • einer stellvertretenden Wahlvorsteherin oder einem stellvertretenden Wahlvorsteher
  • drei bis sieben Beisitzerinnen und Beisitzern

Alle Mitglieder im Wahlvorstand sorgen für einen reibungslosen und geordneten Ablauf der Wahl. Sie kontrollieren sich gegenseitig. Die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher leiten die Tätigkeiten des Wahlvorstandes und verwaltet unter anderem das Wählerverzeichnis.

Was sind die Aufgaben eines Wahlhelfers?

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden am Wahltag eingesetzt und sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. Sie überprüfen die Wahlberechtigung anhand der Wählerverzeichnisse, geben Stimmzettel aus und vermerken die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis. Sie geben die Wahlurne für den Einwurf der Stimmzettel frei. Ab 18 Uhr zählen alle Wahlhelfer gemeinsam die Stimmen aus.

Wie viele Stunden sind die Wahlhelfer im Einsatz?

Alle Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr durchgehend geöffnet. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen aber nicht die ganze Zeit vor Ort sein und können sich abwechseln. In Stuttgart beispielsweise sind die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in Früh- und Spätschichten im Einsatz.

Bekomme ich als Wahlhelfer bei der Bundestagswahl eine Entschädigung?

Wahlhelfer ist ein Ehrenamt. Dennoch gibt es eine Aufwandsentschädigung, das sogenannte Erfrischungsgeld. In der Regel bekommen Wahlhelfer bundeseinheitlich 25 Euro ausgezahlt, Wahlvorsteher erhalten 35 Euro.

In einzelnen Gemeinden kann der Betrag aber auch höher ausfallen. So zahlt die Stadt Stuttgart den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern bei der Bundestagswahl eine Aufwandsentschädigung von 13 Euro pro Stunde, maximal 104 Euro pro Tag. In Karlsruhe beispielsweise erhalten die Ehrenamtlichen eine Entschädigung von 70 bis 95 Euro pro Tag und in Mannheim sind es 100 Euro.

Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es auch eine Fahrtkostenerstattung.

Was passiert, wenn sich nicht genügend Wahlhelfer melden?

In Baden-Württemberg werden bei Parlamentswahlen rund 80.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gebraucht. Bislang sei es immer gelungen, genügend zu finden, hieß es von der Landeswahlleitung.

Wenn sich nicht genügend Freiwillige finden, kann die Gemeinde auch Wahlberechtigte direkt anschreiben und sie dazu verpflichten, das Ehrenamt zu übernehmen. Geregelt ist das im Paragraf 11 des Bundeswahlgesetzes.

Kann ich eine Berufung als Wahlhelfer ablehnen?

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Zur Übernahme eines solchen Ehrenamtes ist aber jeder Wahlberechtigte verpflichtet. Eine Ablehnung ist nur aus wichtigen Gründen möglich. Solche wären etwa:

  • Fürsorge für die Familie erschwert die Ausübung des Amtes in besonderer Weise
  • dringende berufliche Gründe
  • Krankheit
  • Behinderung

Auch Menschen, die am Wahltag das 65. Lebensjahr vollendet haben, können die Übernahme des Amtes als Wahlhelfer ablehnen.

Kann ich als Wahlhelfer für die Bundestagswahl Sonderurlaub bekommen?

In den Wahlgesetzen gibt es keine Regelungen über Sonderurlaub oder Arbeitsbefreiung für die Tätigkeit als Wahlhelfer. Soweit das nicht tarifvertraglich oder anders geregelt ist, liegt eine solche Arbeitsbefreiung also im Ermessen des Arbeitgebers.

Beschäftigte des öffentlichen Dienstes erhalten in der Regel einen Tag Dienst- oder Arbeitsbefreiung.

Kann ich auch Wahlhelfer sein, wenn ich bei der Wahl antrete?

Nein. Wer selbst als Kandidatin oder Kandidat bei einer Wahl antritt, kann nicht Wahlhelfer sein.

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