Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden und damit ein vorheriges Urteil bestätigt. Für die AfD Baden-Württemberg ist das Urteil politisch motiviert.
Verfassungsschutz darf Partei weiter beobachten AfD-Einstufung als Verdachtsfall ist rechtens - Reaktionen aus BW
Nach der Gerichtsentscheidung zur Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall zeigt sich laut BW-Innenminister Strobl immer mehr "das wahre Gesicht" der Partei. Die AfD-Fraktion im Landtag bedauert das Urteil.