28.2.1961

Bundesverfassungsgericht stoppt "Adenauer-Fernsehen"

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Archivradio

Das von Adenauer geplante "Deutschland-Fernsehen" verstößt gegen das Grundgesetz. Das ist die erste von bisher 15 Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunk in Deutschland.

Deutschland-Fernsehen wird vor Sendebeginn gestoppt

Eigentlich sollte das von Konrad Adenauer vorangetriebene Deutschland-Fernsehen im Januar 1961 seinen Betrieb aufnehmen. Doch vier Bundesländer – Hessen, Niedersachsen, Hamburg und Bremen – klagen vor dem Verfassungsgericht. Der Sendestart wird zunächst per Einstwiliger Verfügung gestoppt.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1961

Am 28. Februar 1961 kommt das Bundesverfassungsgericht zum Ergebnis: Das Deutschland-Fernsehen verstößt gegen das Grundgesetz. Nicht nur gegen Artikel 5 – der die Pressefreiheit und die Unabhängigkeit des Rundfunks garantiert. Sondern auch gegen den Grundsatz des bundesfreundlichen Verhaltens. Es war das erste von bisher 15 Entscheidungen des Verfassungsgerichts zum Rundfunk in Deutschland.

Das ZDF entsteht

Die Deutschland-Fernsehen GmbH war damit am Ende. Dafür entstand etwas anderes: das ZDF, das Zweite Deutsche Fernsehen. Der große Unterschied: Das ZDF produziert selbstverständlich eigene Sendungen, und seine rechtliche Grundlage ist kein Bundesgesetz, sondern ein Staatsvertrag zwischen den Bundesländern.

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Die Opposition, vor allem die SPD, ist dagegen; sie plädiert für eine atomwaffenfreie Zone auf dem Gebiet der beiden deutschen Staaten. Eine atomare Aufrüstung dagegen würde eine Wiedervereinigung in weite Ferne rücken.
Die Debatte zieht sich über vier Tage hin. Wir hören Ausschnitte. Zunächst Bundeskanzler Konrad Adenauer, der wie auch schon in früheren Reden die Atombombe als Weiterentwicklung der bisherigen Waffensysteme darstellt. Es folgen Verteidigungsminister Franz Josef Strauß (CSU), dann Fritz Erler (SPD), der mit einer Anspielung auf Goebbels‘ „totalen Krieg“ die Unionsabgeordneten dazu veranlasst, empört den Saal zu verlassen.
Anschließend hören wir Reinhold Maier (FDP), gefolgt von zwei weiteren SPD-Abgeordneten, nämlich Helmut Schmidt – dem späteren Bundeskanzler – sowie Gustav Heinemann – dem späteren Bundespräsidenten.
Am Schluss die einzige weibliche Stimme in der Debatte: Luise Rehling (CDU). Sie erklärt, für die Frauen und Mütter zu sprechen.
Nach der emotionalen Debatte stimmt der Bundestag mehrheitlich der atomaren Ausrüstung der Bundeswehr im Rahmen der NATO zu. Die SPD kündigt daraufhin an, sie werde eine Volksbefragung initiieren, da Atomwaffen zu einem nationalen Notstand führen würden. Den Anfang machen Hamburg und Bremen, die tatsächlich Volksbefragungen über die atomare Bewaffnung einleiten. Doch dazu kommt es nicht: Das Bundesverfassungsgericht hält die Befragungen für verfassungswidrig und stoppt sie.
Adenauer setzt sich somit durch, allerdings bleiben die in der Bundesrepublik stationierten Atomwaffen unter der Kontrolle der Vereinigten Staaten – nicht der Bundeswehr. | Kernenergie

27.7.1959 Konrad Adenauer plant "Deutschland-Fernsehen"

27.07.1959 | Die Regierung Adenauer möchte ein "Deutschland-Fernsehen" etablieren. Bundesinnenminister Schröder stellt das dafür notwendige Gesetz vor. Es schafft auch die Grundlagen für Deutschlandfunk und Deutsche Welle.

27.10.1962 "Bedingt abwehrbereit": Beginn der Spiegel-Affäre

27.10.1962 | Am Abend des 26. Oktober 1962 besetzte die Polizei Redaktionsräume des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ im Hamburger Pressehaus. Vorausgegangen waren Berichte des „Spiegel“, die sehr kritisch gegenüber der Politik von Verteidigungsminister Franz Josef Strauß (CSU) waren. Insbesondere der Artikel, der am 10. Oktober 1962 unter der Überschrift „Bedingt abwehrbereit“ erschienen war.
Der Artikel kam zu dem Ergebnis, dass die Verteidigungsstrategie der Bundeswehr im Fall eines sowjetischen Angriffs nicht funktionieren würde. Die Bundeswehr sei dafür zu schlecht ausgestattet.
Diesen Artikel und die darin enthaltenen Details betrachteten Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) und Verteidigungsminister Strauß als Landesverrat, aber auch Bundesanwalt Albin Kuhn sah das so.
Am 23. Oktober 1962 ergingen Haftbefehle, drei Tage später schlug das Bundeskriminalamt zu und am folgenden Morgen, dem 27. Oktober 1962, informierte der Verlag die Öffentlichkeit über die Vorgänge.
Später, am selben Tag, befragen Journalisten die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, worüber wiederum der Südwestfunk berichtete. Darin fällt auch das Stichwort „Onkel Aloys“. Unter diesem Titel war im September bereits ein Strauß-kritischer Artikel im Spiegel erschienen – und zwar darüber, dass ein enger Vertrauter der Strauß-Familie, Aloys Brandenstein, durch Rüstungsgeschäfte der Bundesregierung Millionen an Provisionsgeldern kassiert habe.
Minister Strauß verklagt „Spiegel“-Chef Rudolf Augstein. Viele spekulieren, dass die aktuelle Aktion gegen den „Spiegel“ ein Racheakt des Verteidigungsministeriums sei. Auch diese Frage sprechen die Journalisten gegenüber der Bundesanwaltschaft an.

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