Alleine in Deutschland werden pro Jahr rund 38.000 Tonnen Medikamente verschrieben. Diese gigantische Zahl nennt das Bundesgesundheitsministerium. Tendenz: Steigend. Ist das Ablaufdatum überschritten, so müssen die Reste entsorgt werden.
Grundsätzlich gehören Medikamente NICHT in die Toilette oder in die Spüle!
Schon kleinste Einträge bestimmter Wirkstoffe im Abwasser stellen eine Gefahr für Mensch und Natur dar, da die Wirkstoffe oft nicht mit den gängigen Filterverfahren restlos beseitigt werden können. Seit den 1990er Jahren ist zum Beispiel bekannt, dass Rückstände des Schmerzmittels Diclofenac zu Nierenschäden bei Vögeln führen können. Rückstände diese Wirkstoffes konnten bei uns inzwischen auch bei Fischottern oder Forellen nachgewiesen werden, erklärt das Umweltbundesamt.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gibt einen einfachen Tipp: "Wer nur kleine Mengen an Medikamenten kauft, hat später auch kein Entsorgungsproblem."
Ab in die Tonne
Die richtigen Entsorgung abgelaufener Medikamenten ist eigentlich relativ einfach, so die Verbraucherschützer: Sie gehören in den Rest- oder Hausmüll, wenn Ihr Entsorgungsgebiet an eine Müllverbrennungsanlage angeschlossen ist. Dort werden sie verbrannt und verlieren ihre biologische Schädlichkeit. Gibt es in Ihrem Entsorgungsbereich eine "mechanisch-biologische Abfallentsorgungsanlage", sollten Medikamente als Sondermüll entsorgt werden. Wie Ihr Entsorgungsbetrieb versorgt ist, dazu geben die regionalen Abfallentsorger Auskunft.
So entsorgen Sie richtig
Achten Sie bei der Entsorgung im Hausmüll auf eine Mülltrennung. Brechen Sie zum Beispiel Tabletten aus den Blisterverpackungen heraus. Die Blister gehören in den Gelben Sack. Beipackzettel und die Verpackung sollten im Papiermüll entsorgt werden sollten. "Um Altmedikamente gegen eine missbräuchliche Verwendung zu sichern, empfiehlt es sich, sie vor dem Wurf in die Tonne in Zeitungspapier einzuwickeln," raten die Verbraucherschützer. Die Reste flüssiger Arzneien entsorgen Sie mitsamt Flasche ebenfalls in der Restmülltonne.
Ausnahmen
Einige Medikamente dürfen nicht über den Restmüll entsorgt werden. Dazu gehören unter anderem die in der Chemotherapie bei Krebserkrankungen oder bei Autoimmunerkrankungen wie Rheuma verwendeten "Zytostatika". In der Regel werden Sie, falls Sie ein solches Medikament bekommen, auf die spezielle Entsorgung durch den behandelnden Arzt oder Krankenhaus hingewiesen. Im Zweifel können Sie sich auch an ihre Apotheke wenden.
Apotheken nicht verpflichtet
Apotheken in Deutschland waren lange Zeit in der Pflicht, abgelaufene Medikamente kostenlos zurückzunehmen. Das ist nicht mehr flächendeckend so. Vielerorts werden die Arzneimittel gar nicht mehr oder nur noch als "Good-Will" zurückgenommen. Der Deutsche Apothekerverband rät, im Zweifel vor Ort nachzufragen, ob Arzneimittel noch von der Apotheke entsorgt werden.