Bayer Leverkusen hat Einspruch gegen die vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verfügte Wiederholung des Spiels in der Frauen-Bundesliga gegen den SC Freiburg eingelegt. Dies teilte der DFB mit. Das Sportgericht werde nun über den Fortgang des Verfahrens entscheiden. Das DFB-Sportgericht hatte im Einzelrichterverfahren dem vorhergehenden Einspruch der Freiburgerinnen gegen die Wertung der mit 2:3 verlorenen Begegnung stattgegeben und eine Neuansetzung angeordnet.
DFB-Sportgericht gab dem Einspruch des SC Freiburg statt
Freiburg hatte seinen Protest mit einem angeblichen Regelverstoß des Schiedsrichterteams um Schiedsrichterin Theresa Hug (Schramberg) begründet. Dieses hatte bei der Partie am 31. August den letztlich entscheidenden Elfmeter für Leverkusen in der 88. Minute wiederholen lassen. Im ersten Versuch hatte Bayer-Spielerin Kristin Kögel den Ball über das Tor geschossen. Da sich Freiburgs Torhüterin Rafaela Borggräfe nach Meinung der Unparteiischen zu früh bewegt hatte, ließ die Unparteiische den Strafstoß wiederholen. Kögel verwandelte im zweiten Versuch zum Endstand.
Das Sportgericht stellte in seinem am Donnerstag veröffentlichten Urteil fest: "Der Strafstoß wurde über das Tor geschossen. Die Schiedsrichterin erhielt jedoch von Ihrer Assistentin das Signal, dass sich die Freiburger Torhüterin vor der Ausführung des Strafstoßes von der Torlinie bewegt habe und entschied daraufhin, dass der Strafstoß wiederholt werden müsse. Der erneute Strafstoß wurde zum 2:3-Endstand verwandelt", schrieb der DFB: "Nach Fußball-Regel 14 Ziffer 2 ist, wenn die Torhüterin bei der Ausführung des Strafstoßes ein Vergehen begeht und der Ball - wie vorliegend - das Tor verfehlt, der Strafstoß nur dann zu wiederholen, 'wenn das Vergehen des Torhüters den Schützen eindeutig beeinträchtigt hat'. Nach Überzeugung des Sportgerichtes wurde in dem vorliegenden Fall diese Regel missachtet."
Nach dem Einspruch von Leverkusen ist nun das DFB-Sportgericht wieder am Zug. Der SC Freiburg wollte sich auf SWR-Anfrage zur aktuellen Entwicklung nicht äußern.