Nicht immer lässt sich bei der Einfuhrkontrolle von Tropenfischen mit Sicherheit feststellen, ob es sich auch wirklich um die richtige Fischart handelt. Wissenschaftler;innen des Thünen-Instituts für Fischerei-Ökologie haben nun ein Kontrollverfahren entwickelt, das das Aufspüren falsch deklarierter Fische leichter machen soll.
Am Frankfurter Flughafen kommen nicht nur Flugpassagiere an, sondern auch Waren und Lebensmittel aus fernen Ländern. Fisch aus den Tropen zum Beispiel. Der wird wie alles andere auch bei der Einfuhrkontrolle genau unter die Lupe genommen: Steckt auch wirklich der Fisch drin, der auf der Verpackung steht? Hin und wieder wird das Kontroll-Team misstrauisch. Aus gutem Grund, so Reinhold Hanel vom Thünen-Institut für Fischereiökologie in Bremerhaven:
Der "Rote Schnapper" ist besonders betroffen
Besonders auffällig waren die Proben des „Red Snapper“, zu Deutsch "Roter Schnapper". Ein teurer, barschartiger Tropenfisch mit großem Kopf und großem Maul, der bis zu einem Meter lang werden kann.
In den Tropen gibt es nach Aussage von Reinhard Hänel verschiedene Arten von Schnappern . Die meisten oder viele davon seien rot. In Deutschland dürfe aber nur eine bestimmte Art als „Red Snapper“ verkauft werden.
Auch bei Meerbarben, Drückerfischen und Zackenbarschen gab es immer wieder Unstimmigkeiten, weiß die Fischereiexpertin Catherine Zucco von der Umweltschutzorganisation WWF: So gebe es bei den Zackenbarschen über 500 Arten, die sich zum Teil sehr ähnlich sehen. Und diese Arten seien dann schwer auseinanderzuhalten.
Falsch-Deklarationen können gefährlich für den Verbraucher sein
Hinter den Falsch-Deklarationen kann pure Verwechslung stecken, betont Reinhold Hanel vom Thünen-Institut. So werde in den Herkunftsländern nicht immer nach biologischen Arten unterschieden wird, sondern teilweise von Fischern nur nach Formen.
Es kann sich aber auch um ganz bewusste Täuschungen handeln, weiß Reinhold Hanel: „Dass eben hochpreisige Arten gegen niedrigpreisigere Arten ausgetauscht werden.“
Mit anderen Worten: Es geht um Betrug! Falsch deklarierte Fische können aber auch gefährlich für die Gesundheit sein. Tropische Arten aus der Karibik, dem Indischen und dem Pazifischen Ozean können z. B. ein Gift enthalten, das Magen-Darm-Probleme oder auch langwierige Nervenstörungen verursachen kann und nur sehr schwer nachweisbar ist. Man könne das immer erst nachher feststellen, weil es, so Reinhold Hänel, aus technologischer Sicht unmöglich wäre, alle Fische beim Import auf diese möglichen Vergiftungen zu testen.
Eine Datenbank zur Überprüfung der Fischart
Gängige Kontrollmethoden wie die Bestimmung einer Art anhand ihres Aussehens reichen also offenbar nicht mehr aus, um Falsch-Deklarationen zu verhindern. Sehr viel sicherer sind DNA-Analysen, also die Identifizierung einer Fischart anhand ihrer Erbinformationen.
Das Problem: Für viele Arten, die nach Europa importiert werden, fehlen eindeutige Angaben zu ihrer typischen Genstruktur. Deshalb können auch DNA-Analysen bislang nur begrenzt eingesetzt werden. Das Thünen-Institut für Fischerei-Ökologie hat deshalb jetzt eine Datenbank entwickelt, in der es für möglichst viele der rund 500 legal in Deutschland gehandelten Fischarten einen genetischen Fingerabdruck gibt.
Bestenfalls kann die Herkunft der Importfische mithilfe der neuen Kombi-Datenbank aus DNA und Bildern in Zukunft so genau bestimmt werden, dass damit auch illegale Fänge auffliegen.
Schnelltests für Fische
In Zukunft könnten Schnelltests am Flughafen die Importkontrolle noch weiter verbessern. Bis man Ruck-zuck vor Ort die DNA von Zackenbarschen, Schnappern und Co. ermitteln kann, wird es aber wohl noch ein bisschen dauern, räumt Forscher Reinhold Hanel ein: Dafür müsste, so Reinhold Hänel einein kleines Gerät entwickelt werden, „wo anhand einer kleinen Probe unten der Fischname oder der Name der Herkunftsart ausgespuckt wird“.
Soweit ist man leider wissenschaftlich noch nicht. Reinhold Hänel sieht als Fernziel, solche genetischen Analysen in Echtzeit durchführen zu können. Derzeit könne bei Verdachtsfällen meist erst im Nachhinein festgestellt werden, dass es sich um eine Falsch-Deklarierung handele.